Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

5. Finanzielle Hilfen & Vergünstigungen

Für Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihren notwendigen Lebensunterhalt - wie z. B. Essen, Kleidung, Wohnung, Hausrat - aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, die Hilfe des Sozialamtes in Anspruch zu nehmen. Ob und welche Hilfe (z. B. laufende oder einmalige Geldleistung, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) in Frage kommt, muss im Einzelnen geprüft werden. Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nachrangige Leistungen. Das heißt, eigene Leistungen, die Hilfe der Familie (Unterhaltsleistungen) oder die Leistungen anderer Träger (Krankenkasse, Pflegekasse, Wohngeldstelle) müssen vorab berücksichtigt werden.

Weitere Auskünfte
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Soziale Hilfen
Süntelstraße 9, 31785 Hameln
Telefon: 05151 9033131
E-Mail: sozialamt@hameln-pyrmont.de

Einen guten Überblick gibt die Broschüre "Sozialhilfe und Grundsicherung" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Herausgeber:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
Öffentlichkeitsarbeit und Internet, 11017 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.de

Hilfe zur Pflege
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung sowie das eigene Einkommen und Vermögen bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken, gibt es die Möglichkeit die Übernahme der restlichen Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zu beantragen. Dies gilt sowohl für die Pflege zu Hause als auch in einer vollstationären Einrichtung. Hierbei ist der Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialhilferecht zu beachten.

Weitere Auskünfte
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Altenhilfe
Süntelstraße 9, 31785 Hameln
Telefon: 05151 9030
E-Mail: altenhilfe@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de

Ämterlots*innen
Das von der Freiwilligen Agentur des PARITÄTISCHEN Hameln-Pyrmont initiierte Angebot der ehrenamtlichen Ämterlot*innen bietet allen Personen, die beim Ausfüllen von Anträgen (z. B. Job Center, Agentur für Arbeit, Familienkasse, Krankenkasse) Unterstützung benötigen, Hilfe. Die Unterstützung des ehrenamtlichen Teams kann kostenlos in Anspruch genommen werden.

Die Sprechstunde findet jeden Montag von 14:00 - 16:00 Uhr statt. Sie finden die Ämterlotsen im FiZ, Osterstraße 46.

Wichtig! Ämterlotsen leisten keine Rechtsberatung und die Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich.

Der Besuch bei den Ämterlots*innen ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Ein Termin kann unter der Telefonnummer Telefon: 05151 2023456 vereinbart werden.

Landesblindengeld & Blindenhilfe
Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen, damit der Landkreis Hameln-Pyrmont das Landesblindengeld gewähren kann:
  • Die Feststellung des Merkzeichens BL im Schwerbehindertenausweis
  • Der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen (Wenn sich die betroffene Person in einer stationären Einrichtung befindet, richtet sich die Zuständigkeit allein nach dem Wohnsitz vor Aufnahme in die stationäre Einrichtung.)
Das Blindengeld beträgt außerhalb von Einrichtungen derzeit 410 € (Stand 2021). Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet: Bei Pflegegrad 2 erhält man 275 €, bei den Pflegegraden 3 bis 5 245 € Blindengeld. Bei Aufenthalt in stationären Einrichtungen beträgt das Landesblindengeld 2Telefon: 05 €.

Ablauf zur Beantragung und Gewährung von Landesblindengeld
Den Erstantrag zur Feststellung der Blindheit erhalten Sie beim:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1, 31134 Hildesheim
Telefon: 05121 3040
E-Mail: poststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de
Internet: www.soziales.niedersachsen.de

Antrag auf Landesblindengeld
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Altenhilfe
Süntelstraße 9, 31785 Hameln
Telefon: 05151 9033111
E-Mail: altenhilfe@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de

Es besteht zusätzlich zum Landesblindengeld die Möglichkeit Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII zu beantragen. Die Blindenhilfe ist jedoch im Gegensatz zum Landesblindengeld Einkommens- und Vermögensabhängig. Liegt das anrechenbare Einkommen unter der Einkommensgrenze, besteht ein Anspruch auf Blindenhilfe in voller Höhe. Bei einer Einkommensüberschreitung erfolgt eine Kürzung oder Ablehnung der Blindenhilfe.

Der Vermögensschonbetrag liegt bei 10.000 € für eine Einzelperson. Für den Ehepartner/in, Lebenspartner/in erhöht sich der Betrag um weitere 10.000 €, für jede weitere Person (z. B. Kind) erhöht sich der Betrag um 500 €. Zum Vermögen zählen z. B. Girokonten, Sparbücher, Lebensversicherungen, Grundbesitze usw. Beträge über den jeweiligen Schonbeträgen, sind vor Antragstellung für blindheitsbedingte Mehraufwendungen einzusetzen.

Antrag auf Blindenhilfe
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Altenhilfe
Süntelstraße 9, 31785 Hameln
Telefon: 05151 9033111
E-Mail: altenhilfe@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de

Rundfunkbeitrag
Personen, die Leistungen nach dem SGB XII oder AsylblG beziehen oder im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF" sind, haben die Möglichkeit eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen.

Zuständig für die Befreiung ist
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
50656 Köln
Telefon: 01806 99955510
Internet: www.rundfunkbeitrag.de

Anträge erhält man auch bei den Städten und Gemeinden. Unter ähnlichen Voraussetzungen wie bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, besteht die Möglichkeit zum Abschluss eines Sozialtarifes bei der Telekom.

Weitere Auskünfte
Deutsche Telekom AG
Telefon: 0800 3301000 (kostenlose Servicenummer)

Tafeln & Sozialläden
Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen. Menschen, die sich unterstützen lassen möchten, weisen ihre Bedürftigkeit unter anderem durch die Vorlage eines Renten-, Arbeitslosenhilfe- oder Sozialhilfebescheides nach. Art und Menge der zu verteilenden Lebensmittel richten sich nach dem Haushalt des Berechtigten.

Tafeln/Lebensmittelsausgaben
Hamelner Tafel
Ruthenstraße 10, 31785 Hameln
Telefon: 05151 926464
E-Mail: hamelner-tafel@t-online.de
Internet: www.hamelner-tafel.de

Lebensmittelausgabe Hameln
Di. - Fr. 9:30 - 11:00 Uhr

Ausgabestelle Aerzen
Wall 1, 31855 Aerzen
Mi. 12:00 - 13:30 Uhr

Ausgabestelle Emmerthal
Dorfgemeinschaftshaus
Hauptstraße 46, 31860 Emmerthal
Fr. 11:30 - 12:00 Uhr

Ausgabestelle Hessisch Oldendorf
Mittelstraße 4, 31840 Hessisch Oldendorf
Mo. 10:30 - 11:30 Uhr

Bad Pyrmonter Tafel e. V.
Schellenstraße 31, 31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 6211922
E-Mail: tafel-badpyrmont@kabelmail.de
Internet: www.badpyrmontertafel.de
Do. 9:00 - 11:00 Uhr

Bürgerhilfe am Ith e. V.
Salzhemmendorfer Straße 2 (im OKAL Industrie- und Gewerbepark), 31020 Salzhemmendorf OT Lauenstein
E-Mail: info@buergerhilfe-am-ith.de
Internet: www.buergerhilfe-am-ith.de
Fr. 10:00 - 12:00 Uhr

Tafel Bad Münder
Am Theenser Anger 37, 31848 Bad Münder
Telefon: 05042 527747
E-Mail: info@muendersche-tafel.de
Internet: www.tafel-bad-muender.de
Di. 10:00 - 12:00 Uhr
Mi. 10:00 - 16:00 Uhr

Umsonstläden/Soziale Kaufhäuser Hameln
"Der Zweite Markt" Second-Hand-Kaufhaus des AIBP e. V.
Stüvestraße 45 (Ecke Fluthamelstraße), 31785 Hameln
Telefon: 05151 787160
E-Mail: beratung@aibp.de
Internet: www.aibp.de
Mo. - Fr. 9:00 - 17:30 Uhr
Sa. 9:00 - 15:00 Uhr

DRK-Shop Hameln
Ecke Zentralstraße/Lohstraße, 31785 Hameln
Telefon: 05151 407775
E-Mail: t.lambert@drk-weserbergland.de
Internet: www.drk-weserbergland.de
Mo. - Fr. 10:00 - 18:00 Uhr

Umsonst-Boutique Hameln
Walkemühle 1 a, 31785 Hameln
E-Mail: umsonst@freiraum-hameln.de
Internet: www.freiraum-hameln.de
Mo. 9:30 - 12:00 Uhr
Do. 9:30 - 12:00 Uhr und 17:30 - 20:00 Uhr

Aerzen
Kleiderkammer Aerzen
Wall 1, 31855 Aerzen
Telefon: 05151 926464
E-Mail: hamelner-tafel@t-online.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de
Fr. 14:00 - 16:00 Uhr

Bad Münder
Umsonstladen
Obertorstraße 16, 31848 Bad Münder
Telefon: 05151 52490
E-Mail: info@umsonst-muender.de
Internet: www.umsonst-muender.de
Di. 15:00 - 17:30 Uhr
Do. 9:30 - 12:30 Uhr
Jeden 1. Sa. im Monat 10:00 - 12:00 Uhr

Bad Pyrmont
"Das Zweite Lädchen" des AIBP e. V.
Brunnenstraße 38, 31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 608297
E-Mail: beratung@aibp.de
Internet: www.aibp.de
Mo. 13:00 - 16:30 Uhr
Mi. 10.00 - 13.00 Uhr

DRK-Kleider Shop Bad Pyrmont
Lortzingstraße 20 a, 31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 1600707
E-Mail: t.lambert@drk-weserbergland.de
Internet: www.drk-weserbergland.de
Mo. - Fr. 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr

Recyclinghof/Second-Hand-Kaufhaus
Lügder Straße 13, 31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 93250
E-Mail: recyclinghof@aibp.de
Internet: www.aibp.de
Mo. - Fr. 8:00 - 17:00 Uhr
Sa. 9:00 - 15:00 Uhr

Coppenbrügge
Kleiderladen der Bürgerhilfe am Ith Coppenbrügge
Bahnhofstraße 6 (ehemalige Post), 31863 Coppenbrügge
E-Mail: info@buergerhilfe-am-ith.de
Internet: www.buergerhilfe-am-ith.de
Do. 15:00 - 17:30 Uhr
Fr. 10:00 - 12:00 Uhr

Hessisch Oldendorf
DRK-Kleider Shop Hess. Oldendorf
Lange Straße 66, 31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 5270120
E-Mail: t.lambert@drk-weserbergland.de
Internet: www.drk-weserbergland.de
Mo. - Fr. 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr

Salzhemmendorf
Kleiderladen der Bürgerhilfe am Ith e. V. Lauenstein
Salzhemmendorfer Straße 2 (im OKAL Industrie- und Gewerbepark), 31020 Salzhemmendorf OT Lauenstein
E-Mail: info@buergerhilfe-am-ith.de
Internet: www.buergerhilfe-am-ith.de
Do. 15:00 - 17:00 Uhr
Fr. 10:00 - 12:00 Uhr

Vergünstigungen für (schwer-)behinderte Menschen
Menschen mit einer Schwerbehinderung wird vom zuständigen Landesamt auf Antrag ein Ausweis über die Eigenschaft, den Grad der Behinderung und über weitere gesundheitliche Merkmale ausgestellt. Der Grad der Behinderung muss dabei mindestens 50 betragen. Der Ausweis gilt als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft und ermöglicht viele Vergünstigungen und Rechte.

Der Ausweis wird beantragt beim
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Hannover
Schiffgraben 30 - 32, 30175 Hannover
Telefon: 0511 897010
Internet: www.soziales.niedersachsen.de
Dort werden nähere Auskünfte erteilt.

Ausführliche Informationen bietet der "Ratgeber für Menschen mit Behinderung"
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Öffentlichkeitsarbeit und Internet, 11017 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.de

Telefonisch erhält man weitere Informationen auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Infos für Menschen mit Behinderung
Telefon: 030 221911006

Außerdem beraten zu diesem Thema die unabhängige Teilhabeberatung Hameln-Pyrmont und der Beirat für Menschen mit Behinderung.

Unabhängige Teilhabeberatung Hameln-Pyrmont e. V.
Marion Sültemeier, Gabriele Schulz
Osterstraße 46, 31785 Hameln
Telefon: 05151 4079178
E-Mail: m.sueltemeier@uthp.de, E-Mail: g.schulz@uthp.de
Internet: www.uthp.de

Wohngeld
Wohnen kostet viel Geld, oft zu viel für (den) Diejenigen, (der) die nur ein geringes Einkommen hat. Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss.

Diesen Zuschuss gibt es als
  • Mietzuschuss für den/die Mieter*in eines Wohnraums
  • Lastenzuschuss für den/die Eigentümer*in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
  • Wohngeld für Heimbewohner*innen
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der
  • Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen
  • Höhe des Haushaltseinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld-Plus Gesetz:
Information über Änderung im Wohngeld zum Jahreswechsel

Wohngeld sind keine Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Wohngeldanträge können bei folgenden Kommunen gestellt werden:

Für die Stadt Hameln
Abteilung Zuwanderung und Wohngeld
Rathausplatz 1, 31785 Hameln
Telefon: 05151 2020
E-Mail: wohngeld@hameln.de
Internet: www.hameln.de

Für die Stadt Bad Pyrmont
Stadt Bad Pyrmont
Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281 9490
E-Mail: rathaus@stadt-pyrmont.de
Internet: www.stadt-badpyrmont.de

Für Aerzen, Bad Münder, Coppenbrügge, Emmerthal, Hessisch Oldendorf und Salzhemmendorf
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Soziale Hilfen
Süntelstraße 9, 31785 Hameln
Telefon: 05151 9030
E-Mail: sozialamt@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de

Wohnberechtigungsschein

Der Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen hängt vom Vorhandensein eines Berechtigungsscheines ab. Die Ausgabe ist abhängig vom Haushaltseinkommen und anderen sozialen Belangen.

Der Wohnberechtigungsschein ist auf Antrag erhältlich bei

Landkreis Hameln-Pyrmont, Bauaufsichtsamt
Süntelstraße 9, 31785 Hameln
Telefon: 05151 9030
E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de

Stadt Hameln - Abteilung Bauverwaltung und Grundstücksverkehr
Rathausplatz 1, 31785 Hameln
Telefon: 05151 2021557 oder 05151 2021553
E-Mail: schwigon@hameln.de oder s.breitkopf@hameln.de
Internet: www.hameln.de