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Denkmalschutz / Denkmalpflege

Baudenkmäler sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.

Aufgabe des Landes Niedersachsen ist es, Baudenkmäler zu erfassen, zu dokumentieren und wissenschaftlich zu erforschen. Eine Broschüre vom Landesamt für Denkmalpflege vermittelt Ihnen die grundlegenden Ziele von Denkmalschutz und Denkmalpflege und beinhaltet ebenfalls das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz.
www.denkmalpflege.niedersachsen.de/aktuelles_service/veroeffentlichungen/denkmalschutz_und_denkmalpflege/broschuere-denkmalschutz-und-denkmalpflege-in-niedersachsen-134360.html

Der Landkreis Friesland nimmt als genehmigende untere Denkmalschutzbehörde die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz wahr. Sie erhalten bei uns Einsicht in das Denkmalverzeichnis und Informationen rund um den Denkmalschutz und den Umgebungsschutz. Neben den Baudenkmälern selbst gibt es noch unter Schutz gestellte Bodendenkmäler - Wurt oder Wharf genannt - und auch bewegliche Denkmäler.

Jede bauliche Maßnahme, sei es eine Sanierung, ein Anbau oder ein Nebengebäude, stellt einen Eingriff in das Denkmal dar und ist vorher mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Dies gilt auch für verfahrensfreie Baumaßnahmen. Nicht nur das Denkmal selbst, sondern auch seine Umgebung ist durch das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz geschützt. Der Antrag kann formlos eingereicht werden und für denkmalrechtliche Genehmigungen wird keine Gebühr erhoben.

Nur Maßnahmen, die vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt worden sind, können steuerlich erhöht abgesetzt werden bzw. eine Zuwendung aus Landesmitteln in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich, den Umfang der Maßnahmen, für die eine steuerliche Vergünstigung in Anspruch genommen werden soll, vor Beginn der Baumaßnahmen mit der unteren Denkmalbehörde beim Landkreis Friesland abzustimmen.