Grundzüge des öffentlichen Baurechts
Das Bauwesen in Niedersachsen wird nicht allein durch die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) geregelt. Sie ist nur Teil eines dichten Netzes von Vorschriften, die die Bauwerke und das Bauen betreffen. Das öffentliche Baurecht unterscheidet zwei grundsätzliche Bereiche:
Das Bauplanungsrecht - geregelt bundeseinheitlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf gestützten Verordnungen, also der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und den Bebauungsplänen als Ortsrecht der Städte und Gemeinden - regelt somit die Nutzung von Grund und Boden und bestimmt insbesondere, ob und in welcher Weise ein Grundstück bebaut werden darf.
Das Bauordnungsrecht - (der Länder) geregelt in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - Das Bauordnungsrecht stellt vorwiegend Anforderungen an die Ausführung des einzelnen Bauvorhabens und ist dem Sicherheits- und Ordnungsrecht zuzuordnen. Das Bauordnungsrecht klärt, wann und wie gebaut werden darf, konzentriert sich also auf die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück.
Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist sowohl die Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht sowie mit den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Baunebenrecht), z. B.
Das Bauplanungsrecht - geregelt bundeseinheitlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf gestützten Verordnungen, also der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und den Bebauungsplänen als Ortsrecht der Städte und Gemeinden - regelt somit die Nutzung von Grund und Boden und bestimmt insbesondere, ob und in welcher Weise ein Grundstück bebaut werden darf.
Das Bauordnungsrecht - (der Länder) geregelt in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - Das Bauordnungsrecht stellt vorwiegend Anforderungen an die Ausführung des einzelnen Bauvorhabens und ist dem Sicherheits- und Ordnungsrecht zuzuordnen. Das Bauordnungsrecht klärt, wann und wie gebaut werden darf, konzentriert sich also auf die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück.
Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist sowohl die Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht sowie mit den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Baunebenrecht), z. B.
- Straßenrecht
- Wasserrecht
- Immissionsschutz
- Umweltrecht
- Veterinärrecht
- Denkmalschutz
- Gewerberecht
- Arbeitsschutz