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Familienplanung und Familienstart

Sexualität, Verhütung und Familienplanung

Jede Person hat das Recht, sich in Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung, sowie in allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt beraten zu lassen.

Fragen rund um die Pubertät und körperliche Veränderungen, zu Gefühlen, Liebe und Beziehungen, zu Verhütungsmitteln und sicherem Schutz vor AIDS und anderen übertragbaren Krankheiten können ebenso Thema sein, wie Fragen zum Kinderwunsch und zu Sexualität während der Schwangerschaft oder im Alter.

Beraten wird außerdem zu sozialrechtlichen Angelegenheiten und finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Über die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des Ungeborenen Lebens" und verschiedene Härtefonds können Sie einen ergänzenden Zuschuss für die Erstausstattung oder für den Haushalt erhalten, der nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. Bei einer Bezuschussung der Erstausstattung ist es wichtig, dass diese noch vor der Geburt beantragt wird. In besonderen Fällen ist eine Bezuschussung auch noch nach der Geburt möglich. Die Beratungen sind vertraulich und auf Wunsch anonym.

Beratung im Schwangerschaftskonflikt

Es gibt Lebenssituationen, da sehen sich Personen vor die Frage gestellt, eine Schwangerschaft abzubrechen. Gründe dafür können sehr vielfältig und vielschichtig sein. Die Berater/innen bieten Ihnen einen vertrauensvollen Raum, in dem Sie in Ruhe die Vor- und Nachteile abwägen können und Ihre möglicherweise widersprüchlichen Gedanken und Gefühle zulassen dürfen. Die Berater/innen unterstützen Sie dabei, eine für Sie passende Entscheidung treffen zu können.

Sie informieren zu medizinischen, rechtlichen, sozialen und finanziellen Fragen. Sie geben Unterstützung bei der Beantragung gesetzlich verankerter finanzieller und anderer Hilfe und stellen auf Wunsch einen Beratungsschein aus.

Die Beratungen sind vertraulich und immer anonym. Beratungsstellen in Ihrer Nähe:

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
AWO Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Soziale Beratungsstelle
Jakobsring 3
06618 Naumburg/Saale
Telefon: 03445 7810014
Fax: 03445 2375244
E-Mail: beratungsstelle.kjf@awo-sachsenanhalt.de
Einrichtungsleiterin: Katrin Marx, Diplom-Psychologin

Schwangerschafts- und Konfliktberatungsstelle des DRK KV Weißenfels e. V.
Leopold-Kell-Str. 27
06667 Weißenfels
Telefon: 03443 393725
E-Mail: drk@drkweissenfels.de
Ansprechpartnerin: Frau Steinhübl
E-Mail: claudia.steinhuebl@drkweissenfels.de

pro familia - Beratungsstelle Zeitz
Beratungsstelle Zeitz
Paul-Rohland-Str. 2
06712 Zeitz
Telefon: 03441 310326
Fax: 03441 6199238
E-Mail: zeitz@profamilia.de

bundesweites Notruftelefon für Schwangere in Not,
Anonyme und sichere Hilfe: 0800 4040020
Internet: www.geburt-vertraulich.de

HIV- und AIDS-Beratung sowie Beratung zur Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten
Gesundheitsamt Burgenlandkreis
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg/Saale
Ansprechpartnerin: Frau Brieg
Telefon: 03445 731641
E-Mail: brieg.gudrun@blk.de
Internet: www.burgenlandkreis.de
Termine nach telefonischer Absprache

Geburtsvorbereitung, Geburt und Nachsorge

Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerin oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden. Die Leistung der Hebamme umfasst die Beratung, Betreuung, Vorsorge sowie Hilfeleistungen während der Schwangerschaft, Geburt, der Neugeborenenzeit, im Wochenbett und in der Stillzeit. Die Hebamme berät auch in Fragen der Familienplanung. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

Das Angebot der Familienhebammen richtet sich an Schwangere und Eltern mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr.
Familienhebammen sind Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, die von Geburt an Familien mit belastenden Lebenssituationen unterstützen.

Informationen hierzu erhalten Sie beim:
Jugendamt Burgenlandkreis
Bereich Frühe Hilfen/Kinderschutz
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg/Saale
Telefon: 03445 731311
E-Mail: jugendamt@blk.de
Internet: www.burgenlandkreis.de

In Geburtsvorbereitungskursen können sich Schwangere auf die Geburt vorbereiten. Dort erhalten Sie Informationen rund um die Schwangerschaft und Geburt, lernen u. a. verschiedene Atemtechniken und Entspannungsmöglichkeiten kennen.
Der Geburtsvorbereitungskurs bietet aber auch die Möglichkeit des Austausches mit anderen werdenden Müttern und Vätern. Die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse werden von den Krankenkassen übernommen.

Familienbildungsstätte Naumburg
Neustr. 47
06618 Naumburg/Saale
Telefon: 03445 201576
E-Mail: info@fbs-naumburg.de
Internet: www.fbs-naumburg.de
Träger: Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt e. V.

Die Familienbildungsstätte bietet Kurse vor und nach der Geburt des Kindes, zahlreiche Eltern-Kind-Angebote, Gesprächsgruppen und Vorträge zu verschiedenen Themen an.
Weitere Ansprechpartner/innen, die Ihnen bei der Hebammensuche bzw. bei der Suche nach Geburtsvorbereitungskursen behilflich sein können, sind Schwangerschaftsberatungsstellen, Frauenärzte, Geburtskliniken und Geburtshäuser sowie Gesundheitsämter.

Pflegekinder und Adoption

Pflegekinderwesen
Kinder und Jugendliche brauchen liebevolle Erwachsene, die verantwortungsvoll für sie sorgen. Dieser Aufgabe können ihre leiblichen Eltern aus den verschiedensten Gründen nicht immer gerecht werden.

Eine Pflegefamilie bietet Kindern die Möglichkeit, dennoch in einer Familie zu leben. Das Jugendamt sucht Pflegefamilien, die vorübergehend oder auch dauerhaft Kinder in ihrem Haushalt aufnehmen möchten, sie in einer Lebenssituation unterstützen und begleiten und dabei im Interesse der Kinder - sofern möglich - den Kontakt zu den leiblichen Eltern aufrechterhalten.

Adoptionsvermittlungsstelle
Die Adoption ist eine Möglichkeit der Familiengründung bzw. Familienerweiterung. Im Jugendamt werden Sie eingehend über die Möglichkeiten einer Inlands- oder Auslandsadoption und die dafür notwendigen Verfahrensschritte beraten. Ebenso erhalten hier Adoptierte bei ihrer eigenen Identitätssuche Unterstützungsangebote.

Jugendamt Burgenlandkreis
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg/Saale
Telefon: 03445 731311
E-Mail: jugendamt@blk.de
Internet: www.burgenlandkreis.de

Finanzielle und materielle Hilfen

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Während der Mutterschutzfristen haben Sie als Arbeitnehmerin im Angestelltenverhältnis Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie erhalten Ihr Nettoeinkommen weiter.
Ein Anteil von bis zu 13 Euro pro Tag wird dabei von der Krankenkasse übernommen. Frauen, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, erhalten Mutterschaftsgeld in der Höhe des Krankengeldes.
Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II (ALG II) wird ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt ein Mehrbedarf gezahlt. Privat versicherte Frauen können Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 Euro beim Bundesversichertenamt plus einen Zuschuss vom
Arbeitgeber in Höhe der Differenz zwischen 13 Euro und dem durchschnittlichen täglichen Nettoarbeitsentgelt beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: www.mutterschaftsgeld.de.

Das Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro gezahlt.
Nicht erwerbstätige Mütter und Väter erhalten das Elterngeld in Höhe von 300 Euro.
Für Geringverdienende, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht. War das Einkommen vor der Geburt des Kindes höher als 1.200 Euro, verringert sich das Elterngeld auf bis zu 65 Prozent. Das Elterngeld wird für einen Zeitraum von 12 bis maximal 14 Monaten gezahlt, wobei ein Elternteil mindestens für zwei und höchstens für 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen kann. Die Eltern können die jeweiligen Monatsbeträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen. Alleinerziehende, die vor der Geburt erwerbstätig waren, können für 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn das Kind bei ihnen lebt und sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Abs. 1 und 2 EstG nachweisen (Steuerklasse 2). Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist. Informationen zum Elterngeld plus können auf der Homepage www.bmfsfj.de nachgelesen werden.

Jugendamt Burgenlandkreis - Elterngeldstelle
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg/Saale
Telefon: 03445 731311
E-Mail: jugendamt@blk.de
Internet: www.burgenlandkreis.de

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig für alle Kinder mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Zahlung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Die Kindergeldhöhe ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt und beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit Mutter und Vater zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Kindergeldes ist die Familienkasse Sachsen-Anhalt - Thüringen. Als Bedienstete des öffentlichen Dienstes beantragen Sie das Kindergeld beim:

Kommunalen Versorgungsverband - Landesfamilienkasse
Carl-Miller-Str. 7
39112 Magdeburg

Als Mutter oder Vater mit einem geringen Einkommen, welches für Ihren eigenen Unterhalt, nicht aber für denjenigen Ihres Kindes ausreicht, können Sie neben dem Kindergeld einen zusätzlichen Antrag auf Kinderzuschlag von bis zu 170 Euro monatlich stellen. Einen Antrag können Sie ebenfalls bei der Familienkasse Sachsen-Anhalt - Thüringen stellen.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie im Internet unter: www.arbeitsagentur.de.

Familienkasse Sachsen-Anhalt - Thüringen
Besucheradresse: Schopenhauerstr. 2
06114 Halle/Saale

Postanschrift: Familienkasse Sachsen-Anhalt - Thüringen
06073 Halle/Saale
E-Mail: familienkasse-sachsen-anhalt-thueringen@arbeitsagentur.de

Servicenummer für persönliche Anliegen
0800 4555530 (8.00 - 18.00 Uhr)
Bei Fragen zum Auszahlungstermin
0800 4555533 (rund um die Uhr)

Für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen sowie der Tagespflegestellen werden Kostenbeiträge erhoben. Die von den Eltern zu finanzierenden Kostenbeiträge für die Plätze in der Kindertageseinrichtung bzw. die Betreuung in der Tagespflege können vom Jugendamt auf Antrag übernommen werden, wenn u. a. das monatliche Familieneinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Informationen und Anträge erhalten Sie bei:
Jugendamt Burgenlandkreis - Wirtschaftliche Hilfen
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg/Saale
Telefon: 03445 731311
E-Mail: jugendamt@blk.de
Internet: www.burgenlandkreis.de

Das Jugendamt gewährt Alleinerziehenden, die vom unterhaltsverpflichteten Elternteil keinen oder einen geringen Unterhalt erhalten, eine staatliche Unterhaltsvorschussleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) ohne den unterhaltsverpflichteten Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen.

Beratung und Anträge erhalten Sie im
Jugendamt Burgenlandkreis - Unterhaltsvorschuss
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg/Saale
Telefon: 03445 731311
E-Mail: jugendamt@blk.de
Internet: www.burgenlandkreis.de

Seit dem 1. Juli 2017 wird Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt.
Weitere Einzelheiten finden Sie in einer Broschüre zum Unterhaltsvorschuss, erarbeitet durch das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Broschüre gibt auch Hinweise auf weitere Publikationen und andere Leistungen, Einrichtungen und Rechtsvorschriften, die helfen können, die besondere Lebenssituation Alleinerziehender zu meistern.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/der-unterhaltsvorschuss/73764

Formalitäten

Bei nicht verheirateten Eltern muss der Vater des Kindes die Vaterschaft in urkundlicher Form anerkennen. Die Mutter muss dieser Beurkundung ebenfalls urkundlich zustimmen. Dies ist schon vor der Geburt des Kindes beim Jugendamt, beim Standesamt oder bei einem Notar (gegen Gebühr) möglich.
Durch die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung können auch nichtverheiratete Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben.
Diese gemeinsame Sorgeerklärung der Eltern muss beim Jugendamt beurkundet werden.
Im Jugendamt werden Sie im Rahmen der Beurkundungen ausführlich über alle rechtlich relevanten Zusammenhänge belehrt und beraten. Leben die Eltern nicht zusammen, beraten die Mitarbeiter/innen außerdem bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Beurkundungen erfolgen zu den allgemeinen Sprechzeiten, ohne Terminvergabe.

Ansprechpartner:
Jugendamt Burgenlandkreis - Vormundschaften/Beistandschaften/Beurkundungen
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg/Saale
Telefon: 03445 731311
E-Mail: jugendamt@blk.de
Internet: www.burgenlandkreis.de

Wenn Ihr Kind zu Hause zur Welt gekommen ist, müssen Sie als Mutter oder Vater die Geburt binnen einer Woche Ihrem zuständigen Standesamt anzeigen, damit die Geburt beurkundet werden kann. Im Falle einer Geburt in einer Klinik oder im Geburtshaus übernimmt die Anzeige die jeweilige Einrichtung.
Für die Geburtsurkunde fällt eine Gebühr an. Mit der Urkunde erhalten Sie einmalig vier kostenlose Bescheinigungen über die Geburt - für Zwecke der Mutterschaftshilfe, für die Beantragung von Eltern- und Kindergeld und für religiöse Zwecke. Kompakte Informationen unter: www.bmfsfj.de