Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Das Baugrundstück

Erschließung

Die tatsächliche Nutzung einer Fläche hängt davon ab, dass die Grundstücke an Straßen- und Versorgungsanlagen angeschlossen und so mit dem vorhandenen Netz solcher Anlagen verbunden werden. Erst danach werden die Grundstücke endgültig baureif. Diese Vorgänge werden als Erschließung bezeichnet. Informieren Sie sich über den Stand der Erschließung, da davon der Zeitpunkt einer möglichen Bebauung abhängig ist.

Im Einzelnen versteht man unter Erschließungsanlagen die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen, zum Anbau bestimmten Straßen, Wege, Plätze und Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete, die Parkflächen und Grünanlagen (soweit sie Bestandteile der genannten Verkehrsanlagen sind), sowie Lärmschutzwände bzw. -wälle und Ähnliches. Darüber hinaus zählen dazu die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen.

Die Erschließung des Grundstücks muss gesichert sein und ist Aufgabe der Kommune. Die Kosten hierfür werden nach Maßgabe der Erschließungsbeitragssatzung (bis zu 90 %) auf die durch die jeweilige Anlage erschlossenen Grundstücke umgelegt.
Erschließungsbeiträge sind in der Regel zu leisten, wenn die entsprechenden Anlagen endgültig fertiggestellt sind. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf, ob noch Erschließungsbeiträge anfallen oder bereits gezahlt worden sind.
Die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen werden von den Gemeinden nach Maßgabe einer Satzung auf die Anlieger in Form von Beiträgen, Anschluss- und Benutzungsgebühren umgelegt.