Die Naturschutzbehörde und die Wasserbehörde werden im Baugenehmigungsverfahren intern beteiligt. Sollten Fragen und Unsicherheiten im Vorwege eines Bauantrages oder vor einem geplanten Kauf eines Grundstückes bestehen, können Sie sich auch direkt an die Fachbehörden wenden.
Sollten Sie Fragen zu
Naturschutzbelangen haben, wie beispielsweise Einschränkungen durch den Bebauungsplan, der grundsätzlichen Bebaubarkeit im Außenbereich, Baumfällungen, Knickschutz, Arten- und Biotopschutz oder bzgl. des Bauverbotes in Landschaftsschutzgebieten können Sie sich direkt wenden an
naturschutzbehoerde@steinburg.de
Telefon: 04821/69 218
In jedem Baugenehmigungsverfahren sind auch
wasserwirtschaftliche Fragen zu beantworten. Sollten Sie im Vorwege des Bauantrages Fragen zum Beispiel zu Hauskläranlagen, Öltanks, Erdwärmesonden, Niederschlagswasserbeseitigung, Wasserschutzgebiete, Hausbrunnen, Altlasten und Altablagerungen, Überschwemmungsgebieten oder zu landwirtschaftlichen Bauten mit Dung, Jauche und Gülleanfall haben, wenden Sie sich bitte an
wasserbehoerde@steinburg.de
Telefon: 04821/69 301
Bereits bei der Planung von Bauvorhaben sollte überlegt werden, wie
Abfälle vermieden, nicht vermeidbare Abfälle verwertet und nicht verwertbare Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden können.
Informationen zu den Wertstoffhöfen, auf denen Bauabfälle entgegengenommen werden sowie zur Entsorgung von Restmüll, Bioabfall, Papier, Sperrmüll, Glas und weitere im Haushalt anfallender Fraktionen finden Sie im Abfallkalender des Kreises Steinburg unter
www.steinburg.de
Stichwort: Abfallkalender
Persönlich können Sie sich an die Abfallberatung wenden:
abfall@steinburg.de
Telefon: 04821/69 484
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