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Steinburg

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Auf einen Blick

Einwohner: ca. 136.501
Fläche: 1.056,0 km²
Einwohnerdichte: 129 Ew./km²
Kfz-Kennzeichen: IZ
 
 
 

Baubeginn, Bauüberwachung und Mitteilungspflichten

Mit Ablauf der Monatsfrist bei der Genehmigungsfreistellung oder dem Erhalt der Baugenehmigung dürfen Sie mit der Ausführung Ihres Bauvorhabens beginnen. Die Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Die Genehmigung erlischt, wenn die Ausführung der Bauarbeiten länger als 1 Jahr unterbrochen worden ist. Die gesetzte Frist kann jedoch auf Antrag um 2 Jahre verlängert werden.

Weichen Sie nicht von den genehmigten Bauunterlagen ab. Die Bauaufsicht überprüft stichprobenartig, ob das Bauvorhaben entsprechend der Baugenehmigung ausgeführt wird. Abweichende Bauausführungen müssen in der Regel durch einen Nachtrag genehmigt werden. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte rechtzeitig vor Ausführung an die Bauaufsichtsbehörde.

Bedenken Sie bitte, dass ein vorzeitiger Baubeginn bzw. eine nicht genehmigte Bauausführung ein Bußgeldverfahren und ggf. auch eine mit viel Ärger und mit erheblicher Zeitverzögerung verbundene Baustilllegung zur Folge haben kann. Gemäß § 82 Absatz 3 Landesbauordnung kann ein Bußgeld bis 500.000 € verhängt werden!

Eine sachkundige Planverfasserin/Bauleiterin bzw. ein entsprechender Planverfasser/Bauleiter wird Sie auf alle diese wichtigen Dinge aufmerksam machen. Sie oder er wird sie selbst erledigen, wenn Sie das vertraglich mit ihr oder mit ihm vereinbart haben. Vertrauen Sie auf gute, anerkannte Fachleute.
 
 

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