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2. Schwangerschaft und Geburt

2.1. Standesämter

Der größte Teil der Bevölkerung wünscht sich eine Familie. Trotzdem erfüllen sich immer weniger Menschen ihren Kinderwunsch, u. a. weil sie glauben, den Beruf und die Familie nicht immer miteinander vereinbaren zu können.
In Deutschland unterliegen Ehe und Familie einem deutlichen Wandel. Die Zahl der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften und Single-Haushalte steigt deutlich an. Trotzdem gilt für viele Menschen noch der Tag der Eheschließung als der schönste Tag im Leben.
Das heiratswillige Paar sollte sich beim zuständigen Standesamt informieren, welche Urkunden und Bescheinigungen benötigt werden und welche Örtlichkeiten zur Eheschließung angeboten werden. Jede Kommune im Rhein-Kreis Neuss hat ein eigenes Standesamt. Die Adressen der Städte und Gemeinden finden Sie im "Kapitel 1.2."

Der schönste und aufregendste Moment im Leben einer Familie ist auch heute noch die Geburt eines Kindes. Nichts verändert das Leben einer Frau sowie das Leben jedes anderen Familienmitgliedes so sehr, wie eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes.

Aus diesem Grund ist es gut zu wissen, welche Beratungsangebote es gibt und an wen man sich wenden kann.

2.2. Vorsorge

Rheinland Klinikum - Lukaskrankenhaus Neuss
Frauenklinik
Gynäkologische Sprechstunde
Preußenstr. 84 · 41464 Neuss
Telefon: 02131 888-2816 · Fax: 02131 888-2820
frauenklinik.ne@rheinlandklinikum.de
www.rheinlandklinikum.de

2.2.1. Niedergelassene FrauenärztInnen
Die Schwangerschaftsvorsorge in einer Frauenarzt-Praxis ist bei uns in Deutschland die übliche Form der Begleitung. Zehn Vorsorgeuntersuchungen sind bei einer "normalen" Schwangerschaft vorgesehen. Mit unterschiedlichen Untersuchungen oder Tests prüft der Arzt oder die Ärztin die Entwicklung des ungeborenen Kindes und den Gesundheitszustand der Mutter.

Bei den nachfolgenden Institutionen sind die niedergelassenen ÄrztInnen aufgeführt:

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Tersteegenstr. 9 · 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 59700 · Fax: 0211 59708287
kvno.hauptstelle@kvno.de
www.kvno.de

Ärztekammer Nordrhein
Tersteegenstr. 9 · 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 43020 · Fax: 0211 43022009
aerztekammer@aekno.de
www.aekno.de

2.2.2. Hebammen
In Deutschland sind Hebammen berechtigt und dafür ausgebildet, die Schwangerschaftsvorsorge durchzuführen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, entweder alle Vorsorgeuntersuchungen von einer Hebamme, oder diese im Wechsel mit der Vorsorge von einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen durchführen zu lassen. Führt eine Hebamme die Schwangerschaftsvorsorge durch, handelt es sich wie im Fall der frauenärztlichen Behandlung um eine Leistung der Krankenkasse.

Hebammen im Rhein-Kreis Neuss
www.rhein-kreis-neuss.de/hebammen

Landesverband der Hebammen
Nordrhein-Westfalen e. V.
Telefon: 0211 94657308
redaktion@hebammen-nrw.de
www.hebammen-nrw.de

Hebammen-Such-Maschine
www.babyclub.de
www.kidsgo.de

Darüber hinaus können Sie die Adressen der Hebammen bei den Entbindungskliniken erfragen.

2.2.3. Humangenetische Beratungsstellen
Behinderungen, Beeinträchtigungen oder Krankheiten können genetisch bedingt sein. Um solche Risiken für Ihr Neugeborenes auszuschließen, sind humangenetische Beratungsstellen eingerichtet worden. Sie testen nicht nur die Gesundheit eines Kindes, sondern untersuchen auch das Erbgut des Körpers. Der Rhein-Kreis Neuss verfügt über keine humangenetische Beratungsstelle, jedoch finden Sie weitere Informationen sowie Kontaktadressen von Beratungsstellen außerhalb der Kreisgrenzen auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik e. V.
www.gfhev.de

2.2.4. Gynäkologische Abteilungen und Abteilungen für Geburtshilfe in Krankenhäusern
In der Regel wird die Schwangerenvorsorge in einer Gynäkologischen Praxis angeboten. In Fällen, wo eine stationäre Behandlung notwendig werden sollte, geben die zuständigen Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe in den Krankenhäusern Auskunft.

Rheinland Klinikum
Krankenhaus Dormagen
Anmeldung Kreißsaal
Dr.-Geldmacher-Str. 20 · 41540 Dormagen
Telefon: 02133 66-2690 · Fax: 02133 66-2693
geburtshilfe.do@rheinlandklinikum.de
www.rheinlandklinikum.de

Rheinland Klinikum
Elisabethkrankenhaus Grevenbroich
Anmeldung Kreißsaal
Von-Wert-Str. 5 · 41515 Grevenbroich
Telefon: 02181 600-5690 · Fax: 02181 600-5693
geburtshilfe.gv@rheinlandklinikum.de
www.rheinlandklinikum.de

Rheinland Klinikum
Lukaskrankenhaus Neuss
Frauenklinik
Info-Telefon: Kreißsaal
Preußenstr. 84 · 41464 Neuss
Telefon: 02131 888-1188 · Fax: 02131 888-2599
geburtshilfe.ne@rheinlandklinikum.de
www.rheinlandklinikum.de

Johanna Etienne Krankenhaus
Am Hasenberg 46 · 41462 Neuss
Telefon: 02131 5295-5384 · Fax: 02131 5295-9059
info@johanna-etienne-krankenhaus.de
geburtshilfe@ak-neuss.de
www.johanna-etienne-krankenhaus.de
Hotline: 02131 52955444

Informationsabende mit Besichtigung des Kreißsaals werden für werdende Eltern angeboten. Aktuelle Termine finden Sie auf den Webseiten der Frauenkliniken.

2.3.Beratung

2.3.1. Schwangerschaftsberatung/Schwangerschaftskonfliktberatung
Eine Schwangerschaft kann Freude auslösen, aber auch Fragen und Probleme aufwerfen. Die Beratungsstellen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte bieten dazu Beratung, Information und Hilfestellung an.

Sie beraten und informieren:
  • im Schwangerschaftskonflikt - gemäß der vorgeschriebenen Beratung nach § 219 Strafgesetzbuch (mit Beratungsnachweis - nur bei den staatlich anerkannten Beratungsstellen)
  • bei Fragen zu Schwangerschaft und Geburt
  • nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr eines Kindes
  • bei persönlichen, partnerschaftlichen und familiären Problemen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft stehen
  • über gesetzliche Ansprüche und familienfördernde Maßnahmen und helfen bei deren Geltendmachung
  • bei der Beantragung öffentlicher und privater Mittel in finanziellen Notlagen
  • über andere Fachstellen und soziale Dienste und vermitteln an diese
  • vor, während und nach Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Untersuchungen)
  • bei Familienplanung, Kinderwunsch und Verhütung
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch, einer Fehl- oder Totgeburt
  • Beratung zur vertraulichen Geburt / § 25 SchKG
  • sowie die Durchführung des Verfahrens zur vertraulichen Geburt / §§ 26 - 30 SchKG
Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht. Sie ist kostenfrei und kann auch anonym durchgeführt werden.

2.3.2. Hilfsfonds für Schwangere in Not
Frauen mit Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss, die durch eine Schwangerschaft in eine Notlage oder Konfliktsituation gekommen sind, können sich an die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss wenden. Dort finden sie persönliche Beratung, Information und Hilfe. Finanzielle und wirtschaftliche Probleme können die Notlage der Frau oder der Familie verschärfen. In besonderen Einzelfällen bietet der Rhein-Kreis Neuss mit dem Sonderfonds "Schwangere in Not" über die Beratungsstellen und das Kreisjugendamt schnelle und unbürokratische Hilfe an. Gleiches gilt für Hilfen aus der Bundesstiftung "Mutter & Kind - Schutz des ungeborenen Lebens".

Schwangerschaftsberatungsstellen
SkF Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Neuss esperanza
Dunantstr. 36 b · 41468 Neuss
Telefon: 02131 79184-0 · Fax: 02131 7918421
esperanza@skf-neuss.de
www.esperanza-online.de
Dornhoff-czekala@skf-neuss.de
Kohnen-sembach@skf-neuss.de

Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e. V. esperanza
Unter den Hecken 44 · 41539 Dormagen
Telefon: 02133 2500200 · Fax: 02133 2500111
esperanza@caritas-neuss.de

Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e. V. esperanza
Dienststelle Grevenbroich
Montanusstr. 42 · 41515 Grevenbroich
Anmeldung über Sektretariat Dormagen
Telefon: 02133 2500200

Staatlich anerkannte Beratungsstellen im Schwangerschaftskonflikt
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Schwangerschaftskonfliktberatung / Schwangerschaftsberatung
Oberstr. 91 · 41460 Neuss
Telefon: 02131 928-5394 · Fax: 02131 928-85394
gesundheitsamt@rhein-kreis-neuss.de
www.rhein-kreis-neuss.de/schwangerschaft

Frauen beraten / donum vitae Kreis Neuss e. V.
Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219 StGB/Schwangerschaftsberatung
Hamtorstr. 6 · 41460 Neuss
Telefon: 02131 133939 · Fax: 02131 133941
frauen-beraten@donum-vitae-neuss.de
www.schwangerschaftsberatung-kreis-neuss.de

Außenstelle Dormagen
(Terminvergabe über Geschäftsstelle Neuss)
Castellstraße - Ecke Römerstraße
41539 Dormagen

Frauen beraten / donum vitae Kreis Neuss e. V.
Außenstelle Grevenbroich
(Terminvergabe über Geschäftsstelle Neuss)
Alte Feuerwache
Schloßstr. 12 · 41515 Grevenbroich

Erziehungs- und Familienberatungsstelle
- Schwangerschaftskonfliktberatung -
Diakonisches Werk Mönchengladbach gGmbH
Wilhelm-Strauß-Str. 20
41236 Mönchengladbach
Telefon: 02166 128060 · Fax: 02166 1280-646
beratung@diakonie-mg.de

Evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Paar-, und Lebensfragen sowie Schwangerschaftskonfliktberatung / Schwangerschaftsberatung
Dreikönigenstr. 48 - 54 · 47799 Krefeld
Telefon: 02151 3632070 · Fax: 02151 3632087
eb-krefeld@diakonie-krefeld-viersen.de
www.diakonie-krefeld-viersen.de

2.4. Die Geburt

2.4.1. Entbindungskliniken
Die Entbindungskliniken im Rhein-Kreis Neuss sind bereits im Kapitel 2.2 aufgeführt.

2.4.2. Hausgeburten
Bei einer Entbindung zu Hause sind die Hebammen die richtigen AnsprechpartnerInnen. Außerdem hat man auch die Möglichkeit, die Hilfe und Betreuung einer Hebamme nach der Geburt in Anspruch zu nehmen (Adressen s. Kapitel 2.2.2). Diese Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen.

2.4.3. Geburtshäuser
Im Rhein-Kreis Neuss gibt es derzeit keine Geburtshäuser. Falls Sie dennoch ein Geburtshaus aufsuchen möchten oder Informationen benötigen, können Sie sich an das Geburtshaus Fidelis in Viersen oder an das Geburtshaus Düsseldorf gGmbH wenden.

Geburtshaus & Hebammenpraxis Fidelis
Viersener Str. 33 · 41751 Viersen-Dülken
Telefon: 02162 8195671 · Fax: 02162 8195672
geburtshaus-fidelis@web.de
www.geburtshaus-viersen.de

Geburtshaus Düsseldorf gGmbH
Achenbachstr. 56 a
40237 Düsseldorf
Telefon: 0211 466699 · Fax: 0211 445564
info@geburtshaus-duesseldorf.de
www.geburtshaus-duesseldorf.de

2.4.4. Kinderkrankenhäuser
Wenn es bei der Geburt zu Komplikationen gekommen ist, kommt das neugeborene Kind oft sofort in ein besonderes Krankenhaus oder auf eine besondere Station. Eine eigene Kinderklinik mit einem Perinatalzentrum der höchsten Versorgungsstufe (Level 1) hat im Kreisgebiet das Lukaskrankenhaus in Neuss.

Wenn Sie schon vor der Geburt wissen, dass es Probleme gibt, fragen Sie nach diesem besonderen Angebot.

Rheinland Klinikum - Lukaskrankenhaus Neuss
Klinik für Kinder und Jugendliche
Perinatalzentrum Level 1
Preußenstr. 84 · 41464 Neuss
Telefon: 02131 888-3501 · Fax: 02131 888-3599
kinder@rheinlandklinikum.de
www.rheinlandklinikum.de

Besondere Krankenhäuser können Sie im Internet unter folgendem Verzeichnis finden: www.deutsches-krankenhausverzeichnis.de

Weitere Kinderkliniken befinden sich in Mönchengladbach, Düsseldorf und Köln.

Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH
Elisabeth-Krankenhaus Rheydt
Kinder- und Jugendmedizin
Hubertusstr. 100
41239 Mönchengladbach
Telefon: 02166 394-0 · Fax: 02166 394-2701
www.sk-mg.de

UKD Universitätsklinikum Düsseldorf
Moorenstr. 5 · 40225 Düsseldorf
Telefon: 0211 8100
www.uniklinik-duesseldorf.de

Klinik für Allgemeine Pädiatrie, Neonatologie und Kinderkardiologie
Telefon: 0211 8117640 · Fax: 0211 8118757
Klinik für Kinder-Onkologie, -Hämatologie und Klinische Immunologie
Telefon: 0211 81-17680 · Fax: 0211 81-16707

Funktionsbereich Kinderchirurgie
Telefon: 0211 81-17480 · Fax: 0211 81-18335

Florence-Nightingale-Krankenhaus der Kaiserswerther Diakonie - Kinderklinik
Alte Landstr. 179 · 40489 Düsseldorf
Telefon: 0211 409-2312 · Fax: 0211 409-2112
info@kaiserswerther-diakonie.de
www.florence-nightingale-krankenhaus.de

Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Kinderkrankenhaus Riehl
Postanschrift:
Neufelder Str. 34 · 51067 Köln
Hausanschrift:
Amsterdamer Str. 59 · 50735 Köln-Riehl
Telefon: 0221 8907-0 · Fax: 0221 8907-2525
info@kliniken-koeln.de
www.kliniken-koeln.de

2.5. Früherkennung/Gesundheitliche Versorgung des Kindes

2.5.1. Kinder- und Jugendärzte
Kleine Kinder müssen regelmäßig untersucht werden. So kann man frühzeitig erkennen, falls das Kind eine Krankheit oder Entwicklungsprobleme hat. Alle Eltern erhalten in der Klinik nach der Geburt ihres Kindes ein Untersuchungsheft, das die Termine für neun Früherkennungsuntersuchungen in den ersten Lebensjahren enthält und in das die Ergebnisse der Untersuchungen eingetragen werden. Die ersten Untersuchungen des Kindes werden bereits in der Klinik vorgenommen, die weiteren führt meist der Kinderarzt durch.
Seit 2008 erfasst die Zentrale Stelle im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) alle Früherkennungsuntersuchungen U 5 - U 9 (für Kinder zwischen 6 Monaten und 5 1/2 Jahren) in Nordrhein-Westfalen. Die Kinderärzte sind nach dem Heilberufsgesetz verpflichtet, für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen hat, eine Bestätigung an die LZG.NRW zu schicken.
Viele Krankenkassen übernehmen auch die Kosten zu den Untersuchungen der Schulkinder, der U 10 im Alter von 7 - 8 Jahren und der U 11 im Alter von 9 - 10 Jahren, die von den Kinderärzten angeboten werden. Vorsorgeuntersuchungen im Jugendalter sind die J 1 (13 Jahre) und die J 2 (16.-17. Lebensjahr). Auch hier empfiehlt sich die Kostenübernahme vorher mit Ihrer Krankenkasse abzuklären, da dies freiwillige Leistungen sind.
Die Zentrale Stelle vergleicht die Daten des Einwohnermeldeamtes mit den Meldungen der Ärzte und ermittelt so die Kinder, für die noch keine Teilnahmebestätigungen vorliegen. Die betreffenden Eltern erhalten dann ein Erinnerungsschreiben. Sollte trotz der Erinnerung keine Früherkennungsuntersuchung erfolgen, informiert die Zentrale Stelle die Kommunen darüber, welche Kinder nicht bei den Untersuchungen waren. Die Kommune prüft dann, ob Grund besteht, sich einzuschalten.

Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Oberstr. 91 · 41460 Neuss
Telefon: 02131 928-5320 · Fax: 02131 928-5399
gesundheitsamt@rhein-kreis-neuss.de
www.rhein-kreis-neuss.de

BVKJ Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V.
Mielenforster Str. 2 · 51069 Köln
Telefon: 0221 689090 · Fax: 0221 683204
bvkj.buero@uminfo.de
www.bvkj.de

Falls festgestellt oder angenommen wird, dass Ihr Kind gesundheitliche Probleme oder Entwicklungsdefizite hat, gibt es je nach Fall die verschiedensten Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können. Ihr Arzt wird Sie sicherlich an die richtigen Institutionen verweisen.

2.5.2. Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche
Wenn Ihr Kind außerhalb der normalen Sprechstunde des Kinderarztes krank wird, gibt es eine kreisweite zentrale Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche.

Rheinland Klinikum
Lukaskrankenhaus Neuss
Klinik für Kinder und Jugendliche
Notfallambulanz
Preußenstr. 84 · 41464 Neuss
Telefon: 02131 888-3510 · Fax: 02131 888-3599
kinder@rheinlandklinikum.de
www.rheinlandklinikum.de

PAED-Netz Ambulanz Rhein-Kreis Neuss im Lukaskrankenhaus
Anmeldung: 02131 7399690

2.5.3. Projekt "doppelt gesund"
Das Ziel des Schwangerenpräventionsprojekts "doppelt gesund" ist die Gesundheitsförderung der Schwangeren und des ungeborenen Kindes. Schwangere und ihre Partner sollen für einen gesunden Lebensstil sensibilisiert werden, um diesen in den Alltag ihrer jungen Familie zu integrieren. Die Zielgruppe bilden werdende Mütter unterer, mittlerer und oberer sozialer Schichten, mit und ohne Migrationshintergrund ab dem zweiten Trimenon (13. Schwangerschaftswoche), deren Schwangerschaft bis zu Beginn der Intervention ohne Komplikationen verläuft. "doppelt gesund" weist in 10 Einheiten die Schwerpunkte Bewegung, Ernährung, Elternkompetenz und Gesundheitswissen auf.

Die Teilnahme an "doppelt gesund" ist für die werdenden Mütter kostenlos! Die Vorteile bei regelmäßiger Teilnahme umfassen Wohlbefinden in der Schwangerschaft mit individueller Bewegung und Entspannung, kontrollierter Gewichtszunahme, gesundes Kochen und Ernähren, Wege zur Ausgeglichenheit und psychischem Wohlbefinden sowie Tipps für die Zeit danach und Erziehung und Gesundheit des Kindes von Anfang an.

Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Oberstr. 91 · 41460 Neuss
Telefon: 02131 928-5307 · Fax: 02131 928-85307
doppeltgesund@rhein-kreis-neuss.de
www.rhein-kreis-neuss.de/doppeltgesund

2.6. Wichtige formelle Schritte

2.6.1. Mutterschutzfrist / Mutterschaftsgeld
Wenn Sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

Sind Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat krankenversichert oder über Ihren Ehemann bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert, stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt.

Bundesversicherungsamt
- Mutterschaftsgeldstelle -
Friedrich-Ebert-Allee · 38 53113 Bonn
Telefon: 0228 6191888
(Mo.- Fr. 9:00-12:00 Uhr und Do. 13:00 -15:00 Uhr)
poststelle@bas.bund.de
www.bundesamtsozialesicherung.de

2.6.2. Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde für Ihr Neugeborenes beantragen Sie bei dem Standesamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind. (Geburtsdaten Ihres Kindes werden meist in der Klinik aufgenommen und dem Standesamt übermittelt). Diese Adressen finden Sie im "Kapitel 1.2."

2.6.3. Einwohnermeldeamt
Im Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde sind Sie gehalten, Ihre Lohnsteuerkarte abändern bzw. den Kinderfreibetrag eintragen zu lassen und ggf. einen Personalausweis für Ihr Kind zu beantragen. Die Adressdaten aller Kommunen finden Sie im "Kapitel 1.2."

2.6.4. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsregelung
Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Ebenso können die Eltern die gemeinsame Sorge beurkunden lassen. Beides ist auch schon während der Schwangerschaft möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Jugendämter (siehe "Kapitel 1.3.").

2.6.5. Kindergeld
Das Kindergeld können Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit - Familienkasse -, bis spätestens zum vierten Lebensjahr Ihres Kindes, beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Geburtsurkunde im Original vorlegen müssen. Bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst kann auch der Dienstherr die Kindergeldkasse sein.

Besucheradresse
Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse NRW West
Standort Mönchengladbach
Lürriper Str. 80 · 41065 Mönchengladbach
Telefon: 0800 4555530 · Fax: 02161 4042675
familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de

Postanschrift
Familienkasse Nordrhein-Westfalen West
50574 Köln

2.6.6. Elterngeld
Für Geburten ab dem 01.01.2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Sie ersetzt das in den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes erzielte durchschnittliche Erwerbseinkommen in Höhe von 67 % (maximal 1.800 €) bzw. 65 % ab einem Einkommen von monatlich 1.200 € netto. Der Mindestbetrag ist 300 €.

Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge direkt an die Elterngeldstelle der Kreisverwaltung richten, und zwar nach der Geburt des Kindes.

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die:
  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 30 Stunden die Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Rhein-Kreis Neuss haben.
Elterngeld wird für erwerbstätige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende gezahlt. Zudem können auch Adoptiveltern, in Ausnahmefällen auch Geschwister und andere Verwandte bis dritten Grades, Elterngeld erhalten.
Das ElterngeldPlus richtet sich an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: "EIN BASISELTERNGELDMONAT = ZWEI ELTERNGELDPLUS-MONATE".

Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und gewinnen mehr Zeit für sich und ihr Kind.

Elterngeldstelle Rhein-Kreis Neuss
Königstr. 32-34 · 41460 Neuss
Telefon: 02131 928-5161 bis -5164 und 5167 bis 5169, 5181 · Fax: 02131 928-5197
elterngeld@rhein-kreis-neuss.de
www.rhein-kreis-neuss.de

2.6.7. Elternzeit
Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dazu gehören auch befristete Verträge, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Umschüler und in Heimarbeit Beschäftigte. Elternzeit können Sie nicht nur für das eigene Kind, sondern z. B. auch für ein Adoptivkind, ein Kind des Ehepartners oder im Härtefall für ein Enkelkind, Geschwister oder Nichten und Neffen nehmen - vorausgesetzt das Kind lebt mit Ihnen im selben Haushalt. Elternzeit kann inzwischen auch von Müttern und Vätern gemeinsam genommen werden und dauert wie bisher max. drei Jahre. Sie muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden, und zwar sieben Wochen vor ihrem Beginn, wenn Sie direkt nach der Geburt Ihres Kindes anfangen soll, und sieben Wochen vorher, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt genommen wird. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Jahr der Elternzeit aufgeschoben und zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden.

2.6.8. Unterhaltsangelegenheiten / Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss wird Alleinerziehenden gewährt, wenn sie für ihr Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Er kann bei der Unterhaltsvorschusskasse des für Sie zuständigen Jugendamtes beantragt werden. Unterhaltsvorschuss wird seit Juli 2017 für alle Minderjährigen gewährt, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Befristung der Leistungsbezugsdauer auf einen bestimmten Zeitraum, wie es in der Vergangenheit geregelt war, gibt es nicht mehr.
Alleinerziehende haben die Möglichkeit, durch Beratung und Unterstützung oder durch Einrichtung einer Beistandschaft beim Jugendamt kostenlos Hilfe bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ihrer Kinder zu erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Jugendämtern
(Adressen siehe "Kapitel 1.3.").

2.6.9. Krankenversicherung Ihres Kindes
Zum Erhalt einer Krankenversicherung für Ihr Kind sind Sie gehalten, Ihr Kind der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse zu melden. (Bitte beachten Sie, dass Sie die Geburtsurkunde vorlegen müssen).

2.7. Verlust eines Kindes

2.7.1. Kinderhospize
Kinderhospize helfen Familien, in denen ein Kind so schwer krank ist, dass es nicht wieder gesund werden kann. Sie sind Ansprechpartner für die Eltern, die Geschwister und das kranke Kind; auch helfen sie Familien, in denen ein Kind gestorben ist. Betroffene Familien können auch zu Hause Hilfe bekommen. Dafür gibt es in Deutschland derzeit 10 Hospiz-Dienste. Aber auch die Hospizbewegungen im Rhein-Kreis Neuss helfen gerne. Die Mitarbeiter kommen zu den Familien nach Hause und betreuen sie dort.

Deutscher Kinderhospiz Verein e. V.
In der Trift 13 · 57462 Olpe
Telefon: 02761 941290 · Fax: 02761 94129-60
info@deutscher-kinderhospizverein.de
www.deutscher-kinderhospizverein.de

Initiative Schmetterling Neuss e. V.
Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
Jülicher Str. 51 · 41464 Neuss
Telefon: 02131 1258250 · Fax: 02131 1258258
info@schmetterling-neuss.de
www.schmetterling-neuss.de

Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland gGmbH
Torfbruchstr. 25 · 40625 Düsseldorf
Telefon: 0211 6101950 · Fax: 0211 1678702
info@kinderhospiz-regenbogenland.de
www.kinderhospiz-regenbogenland.de

Hospizbewegung Kaarst e. V.
Am Jägerhof 4 a
41564 Kaarst
Telefon: 02131 605806 · Fax: 02131 605836
hospizbuero.kaarst@t-online.de
www.hospiz-bewegung.de

2.8. Unerfüllter Kinderwunsch

2.8.1. Adoption /Pflegekinder
Die Zahl der Paare, deren Kinderwunsch auf natürlichem Wege nicht erfüllt werden kann, steigt stetig an. Falls auch die künstliche Befruchtung keinen Erfolg hat, beschäftigen sich viele Betroffene mit dem Gedanken der Adoption eines Kindes oder der Aufnahme eines Pflegekindes. Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für den Rhein-Kreis Neuss ist beim Jugendamt der Stadt Neuss angesiedelt. Die Adoptionsvermittlungsstelle berät Sie gerne.
Sollte für Sie auch die Aufnahme eines Pflegekindes in Betracht kommen, ist das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss für die Kommunen Korschenbroich, Kaarst, Meerbusch, Jüchen und Rommerskirchen zuständig. Einen eigenen Pflegekinderdienst bieten die Städte Dormagen, Grevenbroich und Neuss an.

Die Adressen der zuständigen Jugendämter finden Sie im "Kapitel 1.3."