Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Bauvoranfrage schützt vor Ärger

Sicherung der Bebauungsmöglichkeit durch verbindliche Auskunft

Die Bebauung eines Grundstückes ist abhängig von verschiedenen Vorschriften. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die Ihrem ganz bestimmten Bauvorhaben entgegenstehen können (z. B. schwierige Grundstücks- und Erschließungsverhältnisse, unklare Rechtslage).

Damit Ihr Traum vom Haus nicht platzt, sollten Sie bereits im Vorfeld verbindlich klären, ob und inwieweit Sie an einem bestimmten Standort bauen können. Mit einer Auskunft von der Bauaufsichtsbehörde bekommt Ihr Traum reale Umrisse.
  • Während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminabsprache haben Sie die Möglichkeit, sich persönlich beraten zu lassen. Mögliche Konflikte können hier frühzeitig erkannt und ggf. gelöst werden. Durch die Bauberatung erhalten Sie Informationen aus erster Hand, die für Sie eine wichtige Entscheidungshilfe darstellen können.

  • In kritischen Fällen, in denen beispielsweise die grundsätzliche Bebaubarkeit bzw. dessen Umfang fraglich ist oder in denen noch andere Behörden zu beteiligen sind, sollten Sie in jedem Fall eine schriftliche Bauvoranfrage stellen. Die Bauvoranfrage sollte sich dabei auf eine möglichst konkrete Frage beziehen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob Sie schon Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstückes sind oder erst werden wollen.

Auf eine Bauvoranfrage erhalten Sie einen schriftlichen Vorbescheid. Innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren ist die Bauaufsichtsbehörde an die im Rahmen des Vorbescheides erteilte Auskunft gebunden, so dass Sie insoweit eine Rechtssicherheit für das spätere Baugenehmigungsverfahren erhalten.

Reichen Sie bitte die Bauvoranfrage zusammen mit den für eine Beurteilung erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der zuständigen Amts- bzw. Stadtverwaltung ein. Im Formularservice der Homepage www.dithmarschen.de gibt es diesbezüglich einen Vordruck (Bauvoranfrage: Antragsformular).

Neben der von Ihnen zu konkretisierenden Frage werden auf jeden Fall in 3-facher Ausfertigung benötigt
  • ein Übersichtsplan,
  • ein Flurkartenauszug neuesten Datums,
  • ein Lageplan (1 : 500), in dem das Bauvorhaben maßstabsgerecht darzustellen ist,
  • eine ausreichend genaue Beschreibung des geplanten Vorhabens.
Ob weitere Unterlagen erforderlich sind, sagt Ihnen Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter der Bauaufsichtsbehörde.