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Aufgaben der Gemeindeorgane

Rat

Als oberstes Beschlussorgan der Gemeinde Wietmarschen bestimmt der Rat über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde. Dazu gehören vor allem der Erlass, die Änderungen sowie die Aufhebung von Satzungen, so werden die gemeindlichen Gesetze genannt. Weiter setzt der Rat öffentliche Abgaben, Gebühren und Steuern fest. Hinzu kommt die Verfügung über das Gemeindevermögen, die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften.

Ebenfalls übernimmt der Rat Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Vornehmstes Recht des Rates ist die Entscheidung des jährlichen Haushaltsplanes, in dem die Erträge und Aufwendungen der Gemeinde beschlossen werden. Damit ist die Weichenstellung für die Entwicklung unserer Gemeinde verbunden. Die Anregung für seine Beschlüsse kommen aus den Fraktionen des Rates, den Fachausschüssen und - zum größten Teil - von der Gemeindeverwaltung. Daneben wird aber auch über Anliegen von Bürger*innen beraten, die sich direkt an "ihren bzw. ihre" Ratsherren/Ratsfrauen, aber auch an die Verwaltung wenden können.

Der Rat tritt durchschnittlich alle zwei bis drei Monate zusammen. Seine Sitzungen sind - von einigen Ausnahmefällen abgesehen - öffentlich, das heißt, jede*r Einwohner*in kann als Zuhörer*in zugegen sein. Der Zeitpunkt wird vorher in der Tageszeitung und im Internet bekanntgegeben. Der Rat hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses Fachausschüsse gebildet. Diese Ausschüsse sind entsprechend der Stärke der Fraktionen besetzt. Zusätzlich sind sachkundige Bürger*innen, die nicht dem Rat angehören, als "zugewählte Mitglieder" in die Ausschüsse berufen.

Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss beschließt in eigener Zuständigkeit über die Angelegenheiten, die nach den gesetzlichen Regelungen nicht der Beschlussfassung des Rates bedürfen und nicht dem/der Bürgermeister*in obliegen.

Weiter bereitet der Verwaltungsausschuss die Beschlüsse des Rates vor. In den meisten Fällen liegen Empfehlungen der Fachausschüsse vor. Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der in der Regel einmal monatlich tagt, sind nicht öffentlich. Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus dem/der Bürgermeister*in, seinen Stellvertretenden und sechs weiteren Ratsmitgliedern zusammen.

Der/die Bürgermeister*in

Neben Rat und Verwaltungsausschuss ist der/die Bürgermeister*in gemäß der Niedersächsischen Kommunalverfassung das dritte Organ der Gemeinde. Der/die Bürgermeister*in ist Repräsentant*in der Gemeinde. Er/Sie vertritt die Gemeinde bei unzähligen Veranstaltungen, spricht zu besonderen Anlässen und empfängt die Gäste der Gemeinde.

Der/die Bürgermeister*in hat Stimmrecht im Gemeinderat und im Verwaltungsausschuss, in dem er/sie gleichzeitig den Vorsitz hat. Der/die Bürgermeister*in leitet die Gemeindeverwaltung und ist Dienstvorgesetzte*r aller Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung. Zu den Aufgaben im Einzelnen gehört unter anderem der Bereich der sogenannten "laufenden Verwaltung".

Was dazu zählt hängt von der Größe und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ab. Allgemein handelt es sich um die regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben, die nach bestimmten, festgelegten Regeln erledigt werden. Zu den Aufgaben gehört auch, die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses vorzubereiten und auszuführen sowie die ihm/ihr vom Verwaltungsausschusses übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschuss geschieht in der Regel durch Vorlagen. In diesen Vorlagen stellt der/die Bürgermeister*in den Sachverhalt sowie mögliche Entscheidungsalternativen dar. Sie enden mit einem Beschlussvorschlag des/der Bürgermeisters*in. Nach außen vertritt der/die Bürgermeister*in die Gemeinde in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren. Der/die Bürgermeister*in ist außerdem für den Katastrophenschutz in der Gemeinde zuständig und leitet im Ernstfall den Katastrophenschutzeinsatzstab der Gemeinde.

Manfred Wellen wurde erstmals bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 mit 65,24 % der Stimmen zum Bürgermeister der Gemeinde Wietmarschen gewählt und am 12. September 2021 mit 77.79 % für eine weitere Wahlperiode von 5 Jahren zum Bürgermeister gewählt.

Der Bürgermeister wird in repräsentativen Angelegenheiten durch sogenannte ehrenamtliche Bürgermeister*innen unterstützt. In der konstituierenden Ratssitzung vom 04. November 2021 wurden Johannes Osseforth und Monika Wassermann erneut als stellvertretende*r Bürgermeister*in gewählt.