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Wohnen in jedem Alter

Gemeindliche Bauplätze
Aufgrund der guten geographischen Lage ist Wettenberg ein attraktiver und hervorragender Wohnstandort, der neben einer Vielzahl von Erholungs- und Freizeitangeboten auch ein weitreichendes Angebot an sozialen Einrichtungen bietet.
Derzeit liegt der Schwerpunkt auf die Innenentwicklung der Ortskerne. In Wettenberg werden die Bestandsimmobilien in ihrer Funktion gesichert und aufgewertet. Attraktive kommunale Beratungsangebote für Bestandsgebäude, die "Vor-Ort-Energieberatung" und der "Wettenberger Gebäude Check", sichern den Bestand.
Telefon: 0641 804-26 oder 804-0

Vor-Ort-Beratung - Energie sparen
Mit der unabhängigen Beratung zum sparsamen und rationellen Umgang mit Energie in Wohngebäuden will die Gemeinde Wettenberg ihren Bürger*innen eine Hilfe bei der Durchführung von Energiesparmaßnahmen geben. Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer*innen in der Gemeinde Wettenberg. Voraussetzung ist, dass mehr als die Hälfte der Gebäudefläche ständig zu Wohnzwecken genutzt wird. Auf die Gewährung des Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Die Gemeinde Wettenberg entscheidet im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel.
Die Beratung besteht aus einer Individualberatung für Altgebäude, bestehende Gebäude sowie Neubauten, geplante Bauvorhaben und Umbauten.

Förderfähig sind Beratungen zu Sparmaßnahmen in den Bereichen:
  • Bauphysik: Wärmedämmung, Luftdichtheit, Feuchtenschutz.
  • Haustechnik: Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Wärmepumpen, Regenwassernutzung,Trinkwassereinsparung
  • Elektroinstallation: Beleuchtung, Klimatisierung, Hausgeräte, Stromtarife
  • Regenerative Energien: Thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Holzheizung etc.
Die/Der zu Beratende erhält Vorschläge zur energetischen Optimierung seines Objektes. Kosten können nur ungefähr in Anlehnung an die Marktpreise genannt werden. Für eine effiziente Beratung werden ca. 2 - 4 Stunden benötigt, bis zu 7 Stunden werden bezuschusst. Für diese "Vor-Ort-Beratung" gewährt die Gemeinde Wettenberg einen einmaligen Zuschuss von 50 % der Beratungskosten.
Telefon: 0641 804-54 oder 804-0

Wettenberger Gebäude-Check
Die Gemeinde Wettenberg unterstützt Haus- und Wohnungseigentümer sowie Kaufinteressenten bei Fragen zur Gebäudemodernisierung, barrierefreien Wohnraumumgestaltung oder familiengerechten Wohnraumanpassung.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die fachgerechte Beratung zu Modernisierungsmaßnahmen von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen in Wettenberg, Baujahr 1985 und älter, wenn mindestens 50 % der Gebäude-/Wohnungsfläche für Wohnzwecke genutzt werden. 50 % des Beratungshonorar werden bezuschusst, max. jedoch 200 €, bei Schaffung von Wohnraum bei einem Kind max. 300 €, ab dem zweiten Kind max. 400 €.
Telefon: 0641 804-23 oder 804-0

Beratungsangebot altersgerechte Modernisierung
In der vertrauten Umgebung wohnen bleiben, zusammen sein können mit bisherigen Freunden und Bekannten, vertraute Nachbarschaft erhalten. Alles das sind wichtige Voraussetzungen für eine gute Lebensqualität. Was aber tun, wenn gesundheitliche Veränderungen und das Alter das Wohnen in der bisherigen Wohnung erschweren z. B. durch zu viele Treppenstufen?
Hier kann die kommunale Wohnberatung helfen. Sie gibt Tipps, berät und unterstützt bei hilfreichen Veränderungen in der Wohnung, damit ein selbständiges Leben in der gewohnten Umgebung weiterhin möglich ist. Wer in jüngeren Jahren sein Haus für sich renovieren möchte, kann durch die Wohnberatung wertvolle Hinweise erhalten, an was bei einer Renovierung im Hinblick auf das Alter zu denken ist.

Auskünfte und Anträge zu den Bauplätzen, zum "Wettenberger Gebäude Check" und der "Vor-Ort-Beratung" erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Telefon: 0641 804-23 oder 804-0

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können gemäß § 40 SGB XI für bauliche Maßnahmen in der Wohnung (z. B. Einbau bodengleicher Dusche) oder an den Zugängen (z. B. eine Rampe zur Haustür) sowie technische Umbauten am Mobiliar (z. B. absenkbarer Schrank) durch die Pflegekasse bezuschusst werden. Der Anspruch auf den Zuschuss beträgt pro Maßnahme und Pflegebedürftigen bis zu 4.000 €). Auskünfte erteilt Ihnen Ihre zuständige Pflegekasse.

Immobilienbörse
Auf der gemeindeeigenen Homepage pflegt die Gemeinde eine Immobilienbörse für Wettenberger Privatgrundstücke und gewerblichen Grundstücke, sowohl Bestand als auch Neubauland.

Informationen unter: www.wettenberg.de

Wohngeld
Wohngeld gibt es
  • als Mietzuschuss für angemieteten Wohnraum
  • als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum
Die Höhe des Wohngeldes hängt vom Familieneinkommen, von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der monatlichen Miete ab.
Die Antragsannahme erfolgt im Bürgerservice der Gemeindeverwaltung und bei den Verwaltungsstellen Wißmar und Launsbach. Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Gießen, Fachdienst Soziales und Senioren.
Telefon: 0641 9390-3550
E-Mail: wohngeld@lkgi.de

Ausführliche Informationen über die geltenden Wohngeldregelungen bietet auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.