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Wappenbeschreibung

Die amtliche Wappenbeschreibung in der Urkunde des Regierungspräsidenten Köln vom 14. März 1977, mit der der Gemeinde Waldfeucht die Führung des Wappens genehmigt wurde, lautet:

"Über einem goldenen Schildfuß, darin ein schwarzer Forsthaken, in Rot ein bekrönter, zweigeschwänzter silberner Löwe". Dieses Wappen geht auf ein (vermutlich in der 2. Hälfte des 13. Jh. entstandenes) Siegel zurück, das sich auf mehreren Urkunden von 1345-1355 findet.

Das Siegel zeigt den zweigeschwänzten bekrönten Löwen mit der Umschrift: "Sigilum Judicis et Scabonarum Watvocht" (Siegel des Gerichtes und der Schöffen zu Waldfeucht). Ein dreizinkiger Forsthaken unterhalb des Löwen (auch als Wolfsangel oder als Mauerhaken gedeutet) wird ab 1484 im Waldfeuchter Wappen abgebildet, als Waldfeucht zum Herzogtum Jülich kam und nun den (ungekrönten, einschwänzigen) Jülicher Löwen bis 1977 im Wappen führte.