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1. Behörden

1.1 Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot

Rathaus
Rathausstr. 2
68789 St. Leon-Rot
Telefon: 06227 538-0
E-Mail: gemeinde@st-leon-rot.de

Unter: www.st-leon-rot.de finden Sie neben verschiedenen Informationen, Formularen oder Veranstaltungskalender auch Informationen für SeniorInnen unter "Familie & Leben"/"Senioren".

Bürgerdienste

Bürgerbüro
Rathaus, EG
Telefon: 06227 538-106, -156, -299
  • Sprechzeiten: Mo-Mi 8-17 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-14 Uhr
Zuständig für: Bürgerservice, Einwohnermeldeamt, Ausweis- und Passangelegenheiten, Fundamt, Telefonzentrale

Sozialamt
Michaela Billmaier
Rathaus, EG Zi 115
Telefon: 06227 538-115
  • Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8.30-12 Uhr, Do 14.30-18 Uhr
Zuständig für: Beantragung von Rentenauskünften und Versicherungsverläufen, Klärung von Versichertenzeiten, Rentenantragsstellung bei Renten wegen Erwerbsminderung, Alters-, Erziehungs-, Hinterbliebenenrente, Entgegennahme von Sozialleistungsanträgen wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Rundfunkgebührenbefreiung, Anträge auf Grundsicherung, Rechtliche Vorsorgemöglichkeiten (allgemein Vollmachten, Betreuung, Patientenverfügung), Schwerbehindertenausweis

Seniorenbüro
Angelika Adelfang
Rathaus, EG Zi 107
Telefon: 06227 538-107
  • Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8.30-12 Uhr, Do 14.30-18 Uhr
Informationen: für Senioren und deren Angehörigen über rechtliche Vorsorgemöglichkeiten (allgemein Vollmachten, Betreuung, Patientenverfügung), Notfallmappe, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Altersgerechtes Wohnen, häusliche Kranken- und Altenpflege, Alten- und Pflegeheime, Tagespflege, pflegende Angehörige, Demenz, professionelle Reinigungsdienste, Freizeitangebote, Sicherheitsberatung, vhs ab 60, Akademie für Ältere, "Seniorenhilfe" von ehrenamtlichen Helfern, "Karte ab 60" im Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Die Beratung ist unverbindlich, kostenlos und vertraulich. Sie kann telefonisch, im Rathaus oder bei Bedarf zu Hause erfolgen.

Grundbucheinsichtsstelle
Nicole Reifel, Gundbuchratschreiberin
Telefon: 06227 538-207
  • Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 8.30-12 Uhr, Do 14.30-18 Uhr, Mi geschlossen
Unterschriftenbeglaubigung für Vorsorgevollmacht.

1.2 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Hauptgebäude in Heidelberg
Kurfürstenanl. 38-40
69115 Heidelberg
Dienstgebäude in Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Zentrale
Telefon: 06221 522-0
Fax: 06221 522-1477 (Poststelle)
E-Mail: post@rhein-neckar-kreis.de
Internet: www.rhein-neckar-kreis.de

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung nach §§ 41 ff SGB XII, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

Hilfe zur Pflege
Bei Pflegebedürftigkeit haben Personen unter Umständen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (§§ 61-66). Die Hilfe zur Pflege ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI), d.h. es können nur Kosten übernommen werden, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind.

Eine Leistungsgewährung ist einkommensabhängig und es wird geprüft, ob eigenes Einkommen oder das der unterhaltspflichtigen Verwandten zur Deckung der Kosten herangezogen werden kann. Hilfe zur Pflege kann gewährt werden für häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege (z. B. Pflegeheimen).

Anträge auf Sozialleistungen
(z. B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) können beim Hauptamt/Sozialamt der Gemeinde St. Leon-Rot, EG Zi 115 oder direkt beim Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises gestellt werden.

Altenhilfefachberatung
Frau Holzhüter
Telefon: 06221 522-2671,
E-Mail: h.holzhueter@rhein-neckar-kreis.de

Kommunale Behindertenbeauftragte
Silke Ssymank
Telefon: 06221 522-2469
E-Mail: behindertenbeauftragte@rhein-neckar-kreis.de

Ansprechpartner und Informationsstelle für Menschen mit Behinderung im Rhein-Neckar-Kreis sowie für Gemeinden und Institutionen. Mitarbeit in Gremien/Arbeitsgemeinschaften zu den Themen Barrierefreiheit und Inklusion.

Betreuungsbehörde
Tillmann Schönig
Telefon: 06221 522-2500
E-Mail: tillmann.schoenig@rhein-neckar-kreis.de

Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht bei der Prüfung der Notwendigkeit, ob eine gesetzliche Betreuung notwendig ist oder ob andere Hilfen eine gesetzliche Betreuung vermeiden helfen. Außerdem berät sie über vorsorgende Verfügungen wie Vorsorgevollmachten und beglaubigt diese. Ebenso werden Fortbildungen und Informationsmöglichkeiten für ehrenamtliche BetreuerInnen, sowie VorsorgevollmachtnehmerInnen angeboten.

Heimaufsicht
Telefon: 06221 522-6180 (Fr. Hahn)
Telefon: 06221 522-1639 (Fr. Bartl)
Sprechzeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
E-Mail: heimaufsicht@rhein-neckar-kreis.de

Gesundheitsamt - Sozialmedizinischer Dienst
Zentrale
Telefon: 06221 5220
Fax: 06221 5221840
Heidi Flassak, Dipl.-Sozialpäd. (FH)
Telefon: 06221 5221866,
Fax: 06221 52291866
E-Mail: heidi.flassak@rhein-neckar-kreis.de
  • Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Do 8.30-16 Uhr, Fr 8.30-15 Uhr
Der Sozialmedizinische Dienst ist eine Informations- und Kontaktstelle für Ratsuchende und Institutionen in Gesundheitsfragen, u.a. zu körperlicher und geistiger Behinderung, Sucht, psychische Erkrankungen und Behinderungen, Veränderungen im Alter, chronische Erkrankungen. Er bietet Informationen über öffentliche und private Hilfsangebote, Fachdienste, Einrichtungen, deren Vermittlung und ggf. deren Koordination. Er berät in sozialmedizinischen und sozialrechtlichen Fragen und steht als Fachberatung auch MitarbeiterInnen anderer Einrichtungen zur Verfügung.

Versorgungsamt Rhein-Neckar-Kreis
Beratungszentrum Heidelberg
Eppelheimer Str. 15
69115 Heidelberg
Infotelefon: 06221 5222888
Zentrale: 06221 5220,
Fax: 06221 5222717
E-Mail: versorungsamt@rhein-neckar-kreis.de
Internet: www.rhein-neckar-kreis.de
  • Sprechzeiten: Mo-Do 8-15.30 Uhr und Fr 8-12 Uhr
Das Versorgungsamt ist ein Sozialleistungsträger und als solcher zuständig für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) - hierzu gehören u.a.: Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Opfer einer Gewalttat, Bundesversorgungsgesetz (BVG) für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, Infektionsschutzgesetz (IFSG) für Impfgeschädigte, Schwerbehindertengesetz (SchwbG), im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) wird über Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaften entschieden, Bescheinigung des Grades der Behinderung (GdB), Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen

Anträge nach dem Schwerbehindertengesetz gibt auch das Hauptamt/Sozialamt, EG Zi 115, der Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot aus, das auch die Weiterleitung an das Versorgungsamt veranlasst.

1.3 Amtsgericht

Bergstr. 3
69168 Wiesloch
Telefon: 06222 5840,
Fax: 06222 584170
Internet: www.agwiesloch.de
  • Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 9-11.30 Uhr
Betreuungsgericht
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann beim Betreuungsgericht angeregt werden. Das Betreuungsgericht entscheidet nach Prüfung über die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Eine gültige Vorsorgevollmacht ist vorrangig, die Einrichtung einer rechtlichen Bereuung ist dann nicht erforderlich.

Beratungshilfe
Beratungshilfe kann beantragen, wer über geringes Einkommen und Vermögen verfügt. Genaue Informationen beim Amtsgericht.

1.4 Notariat

Im Zuge der Umsetzung der Grundbuchamts- und Notariatsreform wurden die staatlichen Notariate zum 1.Januar 2018 aufgelöst. Beurkundungen werden ausschließlich von freiberuflich tätigen NotarInnen wahrgenommen.