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Die Gemeindeverfassung

Geschichtlicher Rückblick

Gemäß der Hessischen Kommunalverfassung tragen zwei aus Wahlen hervorgegangene Organe die Verantwortung für die Verwaltung und Entwicklung der Gemeinde: Gemeindevertretung (in Städten: Stadtverordnetenversammlung) und Gemeindevorstand (in Städten: Magistrat). In Liederbach hat die Gemeindevertretung derzeit 31 Mitglieder, dem Gemeindevorstand gehören 9 Personen an.
Die Gemeindevertretung wird unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt, während die Mitglieder des Gemeindevorstandes, mit Ausnahme des direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Bürgermeisters, von der Gemeindevertretung gewählt werden. Neben dem Bürgermeister, der hauptamtlich tätig ist, müssen mindestens zwei Beigeordnete tätig sein. Die Anzahl der Beigeordneten ist in der Hauptsatzung geregelt. Der Bürgermeister wird für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt, ehrenamtliche Beigeordnete für die Dauer der Wahlzeit der Gemeindevertretung (fünf Jahre).