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10. Ratgeber, Rechte und Finanzen

Kinder brauchen Verlässlichkeit und Sicherheit. Das Jugendamt berät und unterstützt bei vielen Fragen zu Vaterschaft, Kindesunterhalt und Sorgerecht.

10.1 Vaterschaftsanerkennung

Eine Vaterschaftsanerkennung gibt ein Vater ab, der zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter seines Kindes verheiratet ist. Sie kann beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar erfolgen. In der Geburtsurkunde des Kindes sind dann beide Elternteile eingetragen und sorgeberechtigt.
Informationen unter:

Internet: www.saarpfalz-kreis.de/kinder-jugend-familie/hilfe-fuer-familien/beistandschaften-beurkundungen

10.2 Elterliche Sorge

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter die elterliche Sorge allein. Wie bei der Vaterschaftsanerkennung ist es möglich, dass Vater und Mutter des Kindes das Sorgerecht gemeinsam übernehmen, was beim Jugendamt oder dem Notar beurkundet wird.

Informationen unter:

Internet: www.saarpfalz-kreis.de/kinder-jugend-familie/hilfe-fuer-familien/beistandschaften-beurkundungen

10.3 Unterhalt - Beratung und Unterstützung

Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Klärung der Abstammung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, des Mehr- und Sonderbedarfes der Kinder gegenüber deren Eltern bzw. Elternteilen, aber auch bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des betreuenden Elternteils. Dies kann bei Streitigkeiten auch vor Gericht geklärt werden, die Kinder können einen rechtlichen Beistand bekommen, welcher diese in ihren Anliegen unterstützt. Informationen unter:

Internet: www.saarpfalz-kreis.de/kinder-jugend-familie/hilfe-fuer-familien/beistandschaften-beurkundungen

10.4 Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Elternteile durch Leistungen der öffentlichen Hand und soll übergangsweise den alleinerziehenden Elternteil entlasten. Informationen unter:

Internet: www.saarpfalz-kreis.de/kinder-jugend-familie/finanzielle-hilfen/unterhaltsvorschuss

10.5 Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsleistungen sichern das Einkommen, wenn die (werdende) Mutter sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt des Kindes nicht arbeitet.

10.6 Windelzuschuss

Bei der Gemeinde Gersheim kann nach der Geburt des Kindes ein Windelzuschuss beantragt werden, welcher helfen soll, die anfallenden Windelmüllkosten etwas abzufedern. Sobald der neue Erdenbürger in der Gemeinde angemeldet wird, bekommen die Eltern mit einem Begrüßungspaket das Anmeldeformular für den Windelzuschuss überreicht.

10.7 Kindergeld

Kindergeld wird von den Familienkassen als steuerliche Ausgleichszahlung unabhängig vom Einkommen gezahlt, wobei dessen Höhe nach der Kinderzahl gestaffelt ist.

10.8 Anrechnung von Kindererziehungszeit

Widmen sich Eltern in den ersten drei Jahren nach der Geburt der häuslichen Betreuung und Erziehung ihres Kindes, werden diese Zeiten als Beitrags- und Wartezeiten auf die spätere gesetzliche Altersrente angerechnet.
Informationen unter:

Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/bundeselterngeld_elternzeitgesetz.html

10.9 Kinderzuschlag

Kinderzuschlag unterstützt Elternpaare mit kleinem Einkommen oder Alleinerziehende. Dadurch soll der Bezug von Bürgergeld vermieden werden.
Informationen unter:

Internet: familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag/was-ist-kinderzuschlag--124590

10.10 Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und soll Menschen mit geringen Einnahmen ermöglichen, in angemessenem Wohnraum zu leben.
Informationen unter:

Internet: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/weitere-leistungen/wohngeld/wohngeld-135244

10.11 Bürgergeld

Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und Hartz IV wurden zum 01.01.2023 vom sogenannten "Bürgergeld" abgelöst. Diese gesetzlich verankerte Unterstützung ermöglicht den Leistungsbeziehenden eine menschenwürdige Lebensführung. Information unter:

Internet: www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Empfänger*Innen von Bürgergeld dürfen sich bei Kleiderkammern, Sozialkaufhäusern, Möbelbörsen und bei der Tafel versorgen.

10.12 Schuldnerberatung

Schuldnerberatungsstellen unterstützen durch lösungsorientierte Beratung beim Abbau von Schulden. Informationen zur Schuldnerberatung des Saarpfalz-Kreises unter:

Internet: www.saarpfalz-kreis.de/leben-soziales-gesundheit/soziales/schuldnerberatung-und-insolvenzberatung