Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

8. Familie & Beruf

Familienfreundliche Arbeitsbedingungen tragen viel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Neun von zehn Arbeitnehmer*innen mit Kindern halten familienfreundliche Angebote für mindestens so wichtig wie die Höhe des Arbeitseinkommens.

8.1 Vereinbarkeit Familie und Beruf

Elterngeld, Krankengeld, Haushaltshilfe, Freistellung, Teilzeit, flexible Arbeitszeiten und Telearbeit, Anerkennung der Pflegezeit und vieles andere mehr sollen dabei helfen, Familien- und Erwerbsleben leichter zu vereinbaren.

Tipp
Aktuelle und zuverlässige Informationen erhalten Sie auf:
Internet: https://familienportal.de

8.2 Elternzeit

Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, Adoptiv- und Pflegeeltern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Jeder Elternteil kann bis zu 36 Monate Elternzeit beanspruchen, von denen 12 Monate in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen werden müssen, um die weiteren 24 Monate bis zum 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen zu können.

Zusätzlich ist es wichtig, die Elternzeit mindestens sieben bei der ersten Antragstellung bzw. 13 Wochen bei einer zweiten Antragstellung vor deren Beginn anzumelden. Bei Adoptionen oder der Aufnahme von Pflegekindern können die genannten Fristen entfallen.
Infos unter:

Internet: www.elternzeit.de

8.3 Elterngeld

Elterngeld schafft einen Ausgleich für Mindereinnahmen beim Arbeitseinkommen während der Elternzeit. Dadurch hilft es, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen bezogen haben.
Informationen unter:

Internet: https://familienportal.de/familienportal/ familienleistungen/elterngeld/faq/ elterngeld-162344
und
Internet: www.elterngeldpiloten.de/elterngeld

8.4 Pflegezeit und Familienpflegegesetz

Familien stehen oft vor großen Herausforderungen, wenn Kindererziehung, Beruf und die Pflege eines Angehörigen aufeinandertreffen. Durch größere zeitliche Flexibilität unterstützt "Familienpflegezeit" Pflegende bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Berufstätige können sich bis zu 24 Monate teilweise von ihrer Arbeit freistellen lassen. Informationen unter:

Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/ aeltere-menschen/hilfe-und-pflege/ die-familienpflegezeit-75714
und
Internet: www.saarpfalz-kreis.de/leben-soziales-gesundheit/senioren/pflegestuetzpunkt

8.5 Arbeitsausfall durch Krankheit

Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben alle in Vollzeit und Teilzeit Beschäftigten, die arbeitsunfähig erkranken. Voraussetzung ist, dass sie ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer informieren.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

8.6 Erkrankung eines Elternteils

Fällt ein betreuender Elternteil wegen einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Kur aus, gewährt die Krankenkasse für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren eine Haushaltshilfe. Ein entsprechender Antrag ist schnellstmöglich bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.

8.7 Erkrankung eines Kindes

Berufstätige Mütter und Väter haben bei einer Erkrankung des Kindes Anspruch auf einen Kinderkrankenschein. Wenn das Kind über einen längeren Zeitraum zu Hause gepflegt werden muss, haben Sorgeberechtigte Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Informationen unter:

Internet: www.kindergesundheit-info.de/ themen/krankes-kind/recht/ berufstaetigkeit
und
Internet: www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/haushalts-und-pflegehilfe

8.8 Mutter / Vater (- Kind)-Kur

Eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur ist eine stationäre, medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die aufgrund ihrer familiären oder beruflichen Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Obwohl Mutter oder Vater von ihren Kindern begleitet werden können, hat die Kur vor allem die gesundheitliche Genesung und Erholung des Elternteils zum Ziel. Kuren, die Mutter oder Vater ohne Kind wahrnehmen können, heißen Mütter- oder Väter-Kuren. Beide Kuren können durch ein Empfehlungsschreiben des Hausarztes bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.