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6. Besondere Lebenslagen & Krisen

Langanhaltende Krankheit, prekäre Einkommensverhältnisse, der Verlust des Arbeitsplatzes, Trennung und Scheidung oder auch gewaltgeprägte Lebenssituationen sind häufig Ursachen für soziale Notlagen.
Oft geraten Betroffene dadurch an den Rand der Gesellschaft.

6.1 Allgemeiner sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist der Fachdienst des Sozial- und Jugendamtes. Er unterstützt Einzelpersonen und Familien in persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Notlagen.

6.2 Kinder- und Jugend-Notdienst

Nicht alle Kinder wachsen in intakten Familien auf. Das Jugendamt hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch zu schützen. Das Kinder- und Jugendtelefon ist montags bis samstags von 14:00-20:00 Uhr unter 0800 1110333 erreichbar.

6.3 Jugendhilfe im Strafverfahren

Wird jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren eine Straftat vorgeworfen, ist das Jugendamt ein wichtiger Ansprechpartner und Helfer, der unabhängig von der Justiz dem Jugendlichen bzw. Heranwachsenden sowie dessen Eltern unvoreingenommen begegnet.

6.4 Sucht

Durch eine Sucht kommt es dazu, dass der menschliche Verstand aussetzt und die Beschaffung und der Konsum des Rauschmittels im Vordergrund stehen. In der Folge wird die freie Entfaltung der Persönlichkeit gehemmt und soziale Chancen des Betreffenden beeinträchtigt.

6.4.1 Suchtprävention

Um die Schäden, die mit dem Missbrauch von legalen und illegalen Substanzen sowie den Verhaltenssüchten einhergehen, zu verringern, muss die Suchtprävention neben Suchttherapie und Repression zentraler Bestandteil einer umfassenden Sucht- und Drogenpolitik sein. Informationen unter:

Internet: www.bzga.de/was-wir-tun/suchtpraevention

6.4.2 Suchtberatungsstelle

Bei der Suche von Beratungseinrichtungen zur Alkohol-, Tabak-, Drogen-, Medikamenten- und Glücksspielsucht hilft das Suchthilfeverzeichnis Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS). Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner zu Suchthilfeeinrichtungen, Fachstellen für Suchtprävention erhalten Sie unter:

Internet: www.dhs.de

6.5 Sozialpsychiatrischer Dienst

Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes berät und unterstützt Menschen in psychisch belastenden Lebenssituationen oder Notlagen. Er bietet Beratung und Unterstützung an, vermittelt entsprechende psychosoziale Hilfen und kann von den Betroffenen selbst, ihren Angehörigen, Personen aus dem sozialen Umfeld oder anderen Institutionen in Anspruch genommen werden. Das Angebot ist kostenlos und vertraulich.

Außerdem berät und informiert er zu den Themen HIV, AIDS, sexuell übertragbare Erkrankungen, Sucht und Suchtprävention, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung sowie Gesundheitsförderung im Allgemeinen. Informationen unter:

Internet: www.saarpfalz-kreis.de/die-verwaltung/stabstellen-geschaefts-und-fachbereiche-der-kreisverwaltung/geschaeftsbereich-3-arbeit-soziales-und-gesundheit/fachbereich-gesundheitswesen-gesundheitsamt/sozialpsychiatrischer-dienst

6.6 (Häusliche) Gewalt

Gewalt beginnt nicht mit Schlägen. Bereits Drohungen, Beschimpfungen oder (ungewollte) Belästigungen durch den Partner bzw. die Partnerin sind Formen von Gewalt. Diese findet zu Hause, in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz oder online statt. Informationen unter:

Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/haeusliche-gewalt

Das Hilfetelefon 116 016 ist rund um die Uhr, anonym und kostenfrei, zu erreichen.

6.7 Stalking

Stalking setzt sich aus einer Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung bestehen können. Informationen unter:

Internet: www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking

oder hier:

Internet: www.weisser-ring.de/tipps-gegen-stalking

6.8 Opferhilfe

Der "WEISSE RING" hilft Opfern von Straftaten, ungeachtet des Alters, Geschlechts, der Nationalität und der Art des Verbrechens, bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Er betreibt im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) den Opfer-Notruf 116006.

Er ist kostenfrei und anonym täglich von 7:00-22:00 Uhr erreichbar.