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Tipps

Im Todesfall
Wenn ein Angehöriger stirbt, gibt es eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. Folgende Liste kann dabei hilfreich sein:
  • Ruhe und Besinnung einkehren lassen
  • Arzt benachrichtigen zwecks Ausstellung des Totenscheines
  • Nächste Angehörige unterrichten
  • Auf Wunsch Begleitung der Angehörigen durch den Hospizkreis, auch unmittelbar nach dem Todeseintritt und der Zeit danach.
  • Bestattungsinstitut benachrichtigen, das Sie bei der Erledigung der Formalitäten sowie den Vorbereitungen der Trauerfeier unterstützt.
Beerdigungsinstitut Franz Middelmann,
Billerbecker Str. 9,
48341 Altenberge,
Telefon: 02505 - 93 02 -0

Infos über Bestattungen in der Gemeinde Altenberge, Ansprechpartnerin:
Elke Diederich-Skora, Telefon: 02505 - 8226

Bestattungsvorsorge
Viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger machen sich Gedanken über ihre Bestattung und über die spätere Grabpflege. Erkundigen Sie sich bei einem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens, wie Sie Ihre eigene Beerdigung regeln können. Dort können Sie auch Vereinbarungen treffen, so dass im Falle Ihres Todes alles so geschieht, wie Sie es möchten.

Die Kostenfrage kann ebenfalls gleich geregelt werden. Auch das Thema Grabpflege kann in diesem Zusammenhang dauerhaft geregelt werden.
Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH,
Sandusweg 3,
35435 Wettenberg,
Telefon: 0641 - 975 25-0,
Internet: www.bestattungsgewerbe.de

So schützen Sie sich im Alter - Der goldene Herbst
Dies ist der Titel einer Broschüre der Polizei, die sich u.a. mit Haustürgeschäften, Kaffeefahrten oder Taschendieben in Menschenmengen befasst. Dennoch einige Ratschläge:
Seien Sie misstrauisch gegenüber allen unbekannten Personen, lassen Sie diese nicht in die Wohnung. Auch am Telefon keinem Unbekannten trauen. Auf Kaffeefahrten sollten Sie bevor Sie etwas kaufen immer überlegen, ob Sie das angebotene Produkt wirklich brauchen. Auch in der Öffentlichkeit, insbesondere im dichten Gedränge sollten Sie stets aufmerksam und misstrauisch gegenüber ungewöhnlich hilfsbereiten Menschen sein.
Die Broschüre ist bei der nächsten Polizeidienststelle, aber auch im Seniorenbüro erhältlich.
Darüber hinaus können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale in Münster (Beratungsstelle, Telefon: 0251 - 442 99) wenden.
Die örtliche Polizeidienststelle und die Kriminalpolizei nehmen Meldungen entgegen.
Örtliche Polizeidienststelle, Telefon: 02505 - 93 95 30
Polizeiinspektion in Greven, Telefon: 02571 - 9280

Wichtige Papiere, Dokumente und Urkunden
Wir raten Ihnen: Legen Sie eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen an. Verständigen Sie Ihre nächsten Verwandten, wo Sie diese Mappe aufbewahren.
In diese Dokumentenmappe gehören z.B.:
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, Familienstammbuch, evtl. Scheidungsurteil,
  • Sozialversicherungsunterlagen
  • Rentenbescheid oder
  • Versicherungspolicen
  • Sparbücher
  • Testament, eigene Willenserklärung zur Feuer- oder Seebestattung
  • vorhandene Graburkunde
Testament
Wollen Sie im Todesfall Ihr Eigentum anders verteilen als es gesetzlich vorgesehen ist? Dann sollten Sie ein Testament erstellen. Dazu gibt es strenge Vorschriften. Wenn diese nicht beachtet werden, kann es für ungültig erklärt werden. Es ist z. B. nicht möglich das Testament mit Schreibmaschine oder PC zu schreiben. Sie sollten es handschriftlich verfassen und mit Datum und Unterschrift abschließen. Auch ein Diktat an eine andere Person ist nicht rechtens.
Ist Ihre Vermögenssituation etwas komplizierter sollten Sie sich bei der Erstellung von einem entsprechenden Rechtsanwalt beraten lassen. Ihr Testament können Sie, ob mit oder ohne Hilfe eines Rechtsanwalts bei einem Notar oder auch beim Amtsgericht zur amtlichen Verwahrung hinterlegen.