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Soziales

Fragen zur Rente
Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist kompliziert und erfordert unbedingt eine fachliche Beratung. Die meisten älteren Menschen haben Anspruch auf Renten aus der Arbeiter- oder Angestelltenversicherung oder als Hinterbliebene/r eines/r Versicherten. Diesen Anspruch können Sie durch einen Antrag sichern, den Sie rechtzeitig etwa drei bis vier Monate vor Erreichen der Altersgrenze bei der Gemeinde stellen. Das entsprechende Formular bekommen Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung.

Falls Sie Fragen zu Ihrer Rente haben, bestehen folgende Beratungsangebote:
  • Beratung durch Ihre eigene Rentenversicherung: Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen
  • Regelmäßige Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung bei der Gemeinde Altenberge. Die Termine erfahren Sie über die Tagespresse oder im Bürgeramt der Gemeinde.
  • Beratung durch Ihre Ansprechpartner bei der Gemeinde Altenberge, Petra Weiß, Telefon: 8239
  • Beratung durch den VdK Sozialverband: Anneliese Lissautzki, Telefon: 8518
Auskunft zu folgenden Fragen erhalten Sie bei der Gemeinde Altenberge:

Leistungen der Grundsicherung
Sofern der Lebensunterhalt bei dauerhafter Erwerbsminderung oder im Alter ab 65 Jahren nicht sichergestellt werden kann, können Grundsicherungsleistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) als Hilfe erbracht werden. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von vorhandenem Einkommen und Vermögen.
  • Sozialamt, Telefon: 02505 - 8237
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Personen mit geringem Einkommen, die eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreiten haben die Möglichkeit, für selbstgenutzen Wohnraum, einen Mietzuschuss (bei Mietwohnung) bzw. einen Lastenzuschuss (bei Eigentumswohnung oder eigenem Haus) zu beantragen.
  • Petra Holtstiege, Telefon: 02505 - 8234
Rundfunkbeitrag
Informationen und Formulare zur Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung erhalten Sie bei
  • Petra Weiß, Telefon: 02505 - 8239
oder im Internet: www.rundfunkbeitrag.de

Vergünstigungen für Schwerbehinderte:
Zu den Vergünstigungen für Schwerbehinderte zählen u. a. die unentgeltliche bzw. verbilligte Beförderung im Personennahverkehr, Parkerleichterungen, verminderter Eintritt im Hallenbad Altenberge, steuerrechtliche Vergünstigungen und ein höheres Wohngeld.
Informationen zu Vergünstigungen und Schwerbehindertenausweis:
  • Petra Weiß, Telefon: 02505 - 8239
Parkerleichterungen und Parkgenehmigungen für Schwerbehindertenparkplätze:
  • Edith Vowinkel, Telefon: 02505 - 8233
Sterbebegleitung und Trauerbegleitung
Die wichtigste Aufgabe der Hospizbewegung ist es:
  • Schwerkranke und sterbende Menschen angemessen zu begleiten
  • ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen
  • sowie die Angehörigen zu unterstützen
  • auch durch die Zeit der Trauer hindurch.
Dazu nehmen sich die Mitarbeiter Zeit und stellen sich ganz auf ihr Gegenüber ein. Sie bemühen sich, kleine Bedürfnisse zu erfüllen, bieten, sofern möglich, das Gespräch an oder versuchen auf andere Art in den Kontakt zu kommen. Nach dem Versterben des Betroffenen können sich Angehörige bei den Trauerbegleiterinnen weiterhin Unterstützung holen.
Sie erreichen den Hospizkreis Altenberge e.V. jederzeit unter
Telefon: 02505 - 938 339 05 oder
Mobil: 0151 - 12 94 55 52
und in der Sprechstunde mittwochs 15-17 Uhr
in der Billerbecker Str. 30a (Edith-Stein-Haus) oder unter
E-mail: hospizkreis-altenberge@t-online.de.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Aufgabe ausgebildet und arbeiten ausschließlich ehrenamtlich. Sie fühlen sich der Verschwiegenheit verpflichtet.
Internet: www.hospizkreis-altenberge.de

Hospize

Johannes-Hospiz Münster,
Michael Roes,
Hohenzollernring 66,
48145 Münster,
Telefon: 0251 - 89 99 80
Telefax: 0251 - 89 98 22 97
Internet: www.johannes-hospiz.de

Haus Hannah,
Michael Kreft
Karlstr. 5-11,
48282 Emsdetten,
Telefon: 02572 - 951 07-0
Internet: www.haus-hannah.de

lebensHaus Münster,
Franz-Josef Dröge,
Dorbaumstr. 215,
48157 Münster
Telefon: 0251 - 89 93 50
Telefax: 0251 - 899 35 19,
Internet: www.hospiz-lebenshaus.de

Die Palliativstationen der Krankenhäuser
nehmen vorübergehend auch Patienten auf, die nicht aus dem eigenen Haus überwiesen werden. Sie werden dort palliativ eingestellt und versorgt, bis ein anderer Platz zuhause oder in einer Einrichtung gefunden ist.
Fragen Sie danach oder wenden Sie sich an den Hospizkreis.